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UST - Rechnungen an Privatkunden

Dies ist eine Diskussion zu UST - Rechnungen an Privatkunden innerhalb des Forums Gewerberecht

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  #1 (permalink)  
Alt 31.03.2011, 11:06
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UST - Rechnungen an Privatkunden

Hallo Gemeinsam,

angenommen ein Einzelunternehmer (UST-Pflicht) stellt für einen Privatkunden eine Rechnung aus. Muss auf dieser Rechnung die UST ausgewiesen werden? Bei Gewerbekunden klar, aber bei Privatkunden ebenfalls pflicht?

Danke im Voraus

Grüße
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  #2 (permalink)  
Alt 01.04.2011, 02:19
V.I.P.
 
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AW: UST - Rechnungen an Privatkunden

Das ist keine Frage von "Privatkunde" oder "Unternehmerkunde", sondern eine der Rechnungshöhe.

§ 33 UStDV Rechnungen über Kleinbeträge

Eine Rechnung, deren Gesamtbetrag 150 Euro nicht übersteigt, muss mindestens folgende Angaben enthalten:

1.den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers,
2.das Ausstellungsdatum,
3.die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung und
4.das Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe sowie den anzuwendenden Steuersatz oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt.

Die §§ 31 und 32 sind entsprechend anzuwenden. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Rechnungen über Leistungen im Sinne der §§ 3c, 6a und 13b des Gesetzes.


Rechnungen über 150 Euro müssen immer die USt ausweisen, wenn der Rechnungssteller umsatzsteuerpflichtig ist. Optiert er nach §19 UStG - dann natürlich nicht, weil die Rechnung dann ja keine Umsatzsteuer enthält.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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