Dies ist eine Diskussion zu Unterlassungsverpflichtungserklärung wegen angelichem Gewerblichen Handel? innerhalb des Forums Gewerberecht
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| Unterlassungsverpflichtungserklärung wegen angelichem Gewerblichen Handel? angenommen: Bürger X stellt in einer Woche 70 Auktionen in Auktionshaus e ein. Dies macht Bürger X weil er über eine gewisse Zeitspanne einiges an Sachen angesammelt hat, und diese wegen Urlaubs nun alle auf einmal loswerden will. Nun kommt Unternehmer C daher, und sagt Bürger X soll seinen Account auf dem Auktionshaus e auf gewerblich umstellen. Dieser macht das nicht, weil es ja privat ist (gebrauchte sachen...) Unternehmer C watschelt daraufhin zu seinem Anwaltsbüro O und dieses schickt dem Bürger X eine Unterlassungsverpflichtungserklärung. Ich Bürger X, verpflichte mich hiermit gegenüber des Unternehmers C, vertreten durch Bürger V, es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu zahlenden Vertragsstrafe in Höhe von 5.100 theoretischen Euronen ab sofort zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr im Internet auf der Verkaufsplattform e als Unternehmer -> Waren im Fernabsatz anzubieten, ohne den Verbraucher auf der Seite auf der die KAufentscheidung getätigt wird oder auf einer vorgelagerten Seite auf das Bestehen eines Widerrufs- bzw. Rückgaberechts gem. den §§ 312d, 355, 356 BGB, § 1 BGB InfoV hinzuweisen; -> aufzutreten ohne deutlich die gem. § 5 TMG folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar gehalten werden: - Namen des Vertretungsberichtigten - Angaben zur Erreichbarkeit - Das Handelsregister - Die entsprechende Handelsregisternummer - sowie die Angabe einer UST-ID-Nummer. Wie sollte nun Bürger X vorgehen? Ist dieser Anspruch von Firma C korrekt? Achja, was sagt diese Erklärung dem Bürger X genau? Darf er dann gar nicht mehr bei dem Autkionshaus verkaufen? Übrigens, von den 70 Auktionen wurden <20 verkauft. Danke Grüße |
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| AW: Unterlassungsverpflichtungserklärung wegen angelichem Gewerblichen Handel? Verschiedene Möglichkeiten: 1. Schweigen (kann ins Auge gehen wg weiterer Schritte der Kanzlei, kann klappen) 2. Anwalt aufsuchen und antworten lassen (die beste Lösung, kostet natürlich Geld) 3. Selber antworten, dass kein Gewerbe vorliegt, sondern ein einmalige, private Auflösung eines Haushaltsanteils. (Kann klappen, kann sein, dass die Kanzlei das nicht glaubt). Dem Sachverhalt her: nein. Aber 70 Verkäufe "wegen eines Urlaubs", das ist schon komisch. Wie lange dauert der Urlaub denn? 2 Jahre? Zitat:
Natürlich wird es dazu kommen, dass die Kanzlei/die Firma den Anbieter überwacht und ihm möglichst bald eine erneute "unternehmerische Tätigkeit" vorwerfen wird, wenn er wieder einmal mehrere Dinge verkauft. Ach ja, und die Kanzlei wird von dem "Unternehmer" natürlich vierstellige Abmahnkosten einfordern! Sie ist geschickt und wartet erst einmal, ob die Unterlassungserklärung nicht freiwillig unterschrieben wird. Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Unterlassungsverpflichtungserklärung wegen angelichem Gewerblichen Handel? Hi, tut mir leid, der theoretische Urlaub war etwas schammig formuliert: Die vielen Verkäufe einfach deswegen weil der Bürger X Urlaub von der Arbeit genommen hat... nicht das er weggefahren ist. Da er Urlaub hatte, dachte er sich: na wieso nicht jetzt alles reinstellen? danach hab ich wieder keine zeit zu... edit: Heißt das auch das X _gar_ keine Angebote mehr reinstellen darf, auch nichtmal eines ohne gleich diese Strafe zahlen zu müssen? |
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| AW: Unterlassungsverpflichtungserklärung wegen angelichem Gewerblichen Handel? Zitat:
Wenn X in Zukunft privat verkauft, hat die Unterlassungserklärung keine Wirkung. Aber wenn er gewerblich verkauft! Und die Firma wird natürlich genau beobachten, wie der X verkauft. Und nochmal: der X muss bedenken, dass für die Abmahnung eine vierstellige Honorarforderung folgen wird. Es sollte sich also gut überlegen, ob er sich nicht wehrt.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Unterlassungsverpflichtungserklärung wegen angelichem Gewerblichen Handel? Hi, in dem ersten theoretischen schreiben ist noch gar nicht die rede von irgendwelchen Kosten? nur die theoretischen euronnen, also diese 5100 falls x zuwiderhandelt. wenn x unterschreibt, muss er dennoch damit rechnen die abmahnkostennoch zahlen zu müssen? |
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| AW: Unterlassungsverpflichtungserklärung wegen angelichem Gewerblichen Handel? Zitat:
Im gewerblichen Bereich ist außerdem der Streitwert wesentlich höher als im privaten. Zitat:
Warum sollte er sonst unterschreiben?
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Unterlassungsverpflichtungserklärung wegen angelichem Gewerblichen Handel? Hi, naja ich denke X würde denken dass das nur heißt das ers in zukunft nicht wieder macht.... Theoretisch könnte halt dastehen: "Unserer Mandantim stehen somit Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadenersatzansprüche zu. Wir haben Sie daher aufzufordern, bis zum xx.xx.xxx die als Anlage beigefügte Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben. Der Zugang der Erklärung vorab per Fax ist nur dann fristwahrend und ausreichend,wenn und das original nachfolgend zeitnah zugeht. sollte die erklärung nicht, nicht fristgerecht odernicht vollständig abgegeben werden, werden wir unserer mandantin empfehlen, die ansprüfe umgehend gerichtlich geltend zu machen. achja ganz vergessen: X bedankt sich bei dir vielmals für die antworten die bisher gekommen sind... Deine beiträge konnte ich im namen von dem theoretischen x leider nur einmal bewerten |
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| AW: Unterlassungsverpflichtungserklärung wegen angelichem Gewerblichen Handel? Hallo, X will hier nur mal das ganze auf den neuesten Stand bringen, falls ein anderer Mr. X mal in diese Situation kommt: Auf theoretische Anfrage beim Gewerbe- und Finanzamt könnte zum Beispiel die Aussage kommen: Sie haben völlig richtig gehandelt, bzw. es ist NICHT gewerblich. Von daher würde ich diese Erklärung nicht unterschreiben! Grüße |
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| AW: Unterlassungsverpflichtungserklärung wegen angelichem Gewerblichen Handel? Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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