Dies ist eine Diskussion zu Unangemeldetes Gewerbe innerhalb des Forums Gewerberecht
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| Unangemeldetes Gewerbe Person L hat alleine 2012 schon über 2000€ damit verdient, und es wird sicher noch mehr. Person A hat davon Wind bekommen, und will etwas gegen Person L unternehmen (unter anderem, weil A von L auch geschädigt wurde), hat auch genügend Beweise gesammelt, um L gegebenenfalls richtig ins Schwitzen zu bringen. Welche Wege gibt es, diesem Treiben Einhalt zu gebieten? Gibt es gewisse Mindest"einkünfte", die L haben darf, ohne irgendwie tätig zu werden? Was gibt es sonst zu beachten? |
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| AW: Unangemeldetes Gewerbe Es gibt keine Mindesteinkünfte, um gleich ein Gewerbe zu haben. Denn wenn jemand sein haus verkauft, ist das deswegen auch nicht gleich ein Gewerbe, auch wenn er viel Geld bekommt. Ein Gewerbe hat man, wenn man wiederholt und gezielt etwas unternimmt, um Gewinn zu machen. Dadurch muss man bei gelegentliche Verkäufe von privaten Gegenständen nicht gleich ein Gewerbe anmelden und die Gewinne versteuern. Wenn aber jemand das im gewerblichen Stil betreibt und keine Steuern zahlt, kann man ihn wegen Steuerhinterziehung anzeigen (§ 370 AO) http://www.gesetze-im-internet.de/ao...6BJNG007901301 Wegen der Nichtanmeldung könnten auch noch andere Gesetze tangiert werden. Aber das sucht sich dann der Staatsanwalt schon raus. |
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| AW: Unangemeldetes Gewerbe Eine Strafanzeige. Möglichst detailliert. Die sollte "illegalem Treiben" Einhalt gebieten. Wenn mit der illegalen Tätigkeit Einkünfte erzielt werden, interessiert dies das Finanzamt bzw. die Steuerfahndung, und die ist noch ekliger als jeder Staatsanwalt. Auch hier kann jederzeit eine Anzeige gemacht werden. Daß eventuell ein Gewerbebetrieb errichtet wurde, ohne ein Gewerbe anzumelden, was eine Ordnungswidrigkeit ist, dürfte verglichen damit eher wenig ins Gewicht fallen...
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Unangemeldetes Gewerbe Zitat:
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| AW: Unangemeldetes Gewerbe Nönö, selbst ohne Gewinn kann man ein Gewerbe betreiben, wenn man regelmäßig Gewinne erzielen will. Wenn man mit geklautem handelt, ist man sowieso strafbar. Egal ob mit oder ohne Gewerbe. Einfach zur Polizei gehen und Anzeige machen. Aber man sollte schon etwas handfestes dabei haben, wie z. B. Screenshoots oder dergleichen, sonst kann eine Untersuchung ganz schnell wieder eingestellt werden. |
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