Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Umstellung auf 19% - Kündigung?

Dies ist eine Diskussion zu Umstellung auf 19% - Kündigung? innerhalb des Forums Gewerberecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 24.01.2011, 14:39
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2011
Beiträge: 1
Keine Wertung, Flatron hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Flatron hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Flatron hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Flatron hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Flatron hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Flatron hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Flatron hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Flatron hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Flatron hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Flatron hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Umstellung auf 19% - Kündigung?

Hallo

Mal angenommen:
Firma A ist bei Firma B Kunde. Anfangs läuft alles so weit. Rechnungsstellung ist immer am 10. eines Monats. Nach einigen Monaten stellt Firma B von Kleingewerbe auf GbR um und erhebt 19% Steuer. Der Endbetrag bleibt aber der gleiche. Firma A möchte nun kündigen, da Sie nicht bereit ist mit Firma B nach der Umstellung weiter zusammen zu arbeiten. Firma B möchte Firma A aber nicht aus dem Vertrag mit 8 Monaten Restlaufzeit befreien. Welche Möglichkeiten hat Firma A?
Hat Firma A kein Kündigungsrecht wenn Firma B nun Steuern verlangt?
Was wäre, wenn Firma B nun am 5. jeden Monats die Rechnung stellt und nicht wie vereinbart erst am 10?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 24.01.2011, 19:57
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2007
Beiträge: 1.737
90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)  
AW: Umstellung auf 19% - Kündigung?

Zitat:
Hat Firma A kein Kündigungsrecht wenn Firma B nun Steuern verlangt?
Nein, wieso?
Die Steuern verlangt das Finanzamt, und nicht die Firma.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 24.01.2011, 21:07
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2005
Beiträge: 124
Keine Wertung, tadelmann hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tadelmann hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tadelmann hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tadelmann hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tadelmann hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tadelmann hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tadelmann hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tadelmann hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tadelmann hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tadelmann hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Umstellung auf 19% - Kündigung?

Sofern A vorsteuerabzugsberechtigt ist, macht es doch auch überhaupt keinen Unterschied, ob es eine Kleinunternehmerrechnung über Betrag X oder eine Rechnung mit Betrag X + 19% USt. ist, die A dann bei der USt-Voranmeldung erstattet bekommt.
__________________
Keine meiner Aussagen erhebt einen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 14.02.2011, 23:29
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 17
Keine Wertung, little.broker hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, little.broker hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, little.broker hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, little.broker hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, little.broker hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, little.broker hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, little.broker hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, little.broker hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, little.broker hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, little.broker hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Umstellung auf 19% - Kündigung?

Wieso sollte die Firma aus der Geschäftsbeziehung aussteigen können. Zumal sich die Umsatzsteuer ohnehin nicht auf den Gewinn von Unternehmer auswirkt.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 15.02.2011, 00:19
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2009
Ort: NRW
Alter: 40
Beiträge: 5.248
Blog-Einträge: 6
98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)  
AW: Umstellung auf 19% - Kündigung?

Warum sollte sich jemand dagegen wehren, dass auf der Rechnung die USt ausgewiesen ist? Ist doch eigentlich prima.
__________________
Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Umstellung der Heizkostenabrechnung Mietrecht 12.01.2011 15:04
Umstellung der Fälligkeitstermins Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 30.07.2010 19:01
Handyvertrag Umstellung von Vertragspartner Bürgerliches Recht allgemein 27.07.2010 19:33
Sonderkündigung bei Umstellung des DSL-Vertrags Verbraucherrecht 15.08.2009 03:26
Umstellung Kfz-Vertrag auf Sf 1/2 Versicherungsrecht 24.09.2008 10:45





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Gewerberecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN