Dies ist eine Diskussion zu Überzug der Vertraglich festgelegten Leistungen innerhalb des Forums Gewerberecht
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| Überzug der Vertraglich festgelegten Leistungen nehmen wir an Benutzer A) hat mit einem Benutzer B einen Vertrag (Rechnung) in dem eine Leistung zur erstellung einer Firmenwebseite (Existenzgründung) erstellt wird. In der Rechnung ist klar Terminiert bis wann das ganze erledigt werden muss. In der Rechnung steht ausserdem, dass Benutzer B (Auftragnehmer) den Auftrag von Benutzer A nach Pflichtenheft (beigelegt) erledigen muss. In dem Pflichtenheft steht ausserdem beschildertm welche Leistungen Benutzer B) erledigen muss. Zu den Leistungen gehört ein Design, die ganzen Verwalterischen Dinge, sowie die Programmierung und fertig stellung. In der Rechnung steht ausserdem, dass Benutzer A 50% anzahlen muss und die weiteren 50% nach 1 monatiger Testphase nach erledigung gezahlt werden müssen. Der Fixtermin, welcher in der Rechnung und im Pflichtenheft angegeben ist wurde von Benutzer B seit über 2 Wochen überschritten. Nach Kontaktaufname zu Benutzer B hies es, dass die Mitarbeiter der Firma von Benutzer B die zweite hälfte des Betrags haben wollen. Als nach überschreiten des Fixtermins nur das Design ohne Code fertig war, wollte Benutzer A von Benutzer B wissen was mit dem restlichen Produkt wie in Rechnung angegeben ist. Nachdem Benutzer B meinte, dass es einen Todesfall in der Familie gab verzögert sich das ganze etwas. Da Benutzer A einen Gewinn einkalkuliert hat ab dem Fixtermin hat er nun einen ständig weiter wachsenden Verlust, da die Webseite keinen Gewinn einbringt solange sie nicht fertig gestellt wurde. Benutzer A hätte in der Zeit bei einer anderen Firma diesen Auftrag verteilen können um somit den Schaden gering halten zu können. Welche Ansprüche hat Benutzer A nun? Muss noch eine frist gesetzt werden? Der Verlust von Benutzer A würde sich weiter steigern. Falls der Beitrag im Falschen Forum ist, tut es mir leid. Ich war mir etwas unsicher.. |
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