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Taxigewerbe trotz entzogener Konzession betreiben

Dies ist eine Diskussion zu Taxigewerbe trotz entzogener Konzession betreiben innerhalb des Forums Gewerberecht

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Alt 09.02.2011, 22:07
Boardneuling
 
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Taxigewerbe trotz entzogener Konzession betreiben

Sehr geehrte Foristen,

einmal angenommen folgender Fall:

Ein langjähriger Einzel-Taxiunternehmer bekäme durch ausgebende Behörde seine Konzession, die zum Gewerbe und Betrieb eines Taxis berechtigt, entzogen.

Nehmen wir an, der Taxiunternehmer betreibt sein Gewerbe monatelang weiter, ohne das dies zuerst der Behörde auffällt, oder das andere wie Kollegen um die Umstände wissen.

Nehmen wir an, die Behörde erlangt irgendwann Kenntnis, das der Taxiunternehmer sein Gewerbe ohne Konzession weiterbetreibt.


Nehmen wir an, der Taxiunternehmer hält sich nun offiziell bedeckt, lässt sich Tags nicht mehr sehen an den Ständen, arbeitet aber für seine Stammkunden weiter, Kranken-Dialyse-und Schülerfahrten, sowie würde auch gesehen wie er nachts am Wochenende zu Spitzenzeiten des Nachtgeschäftes sich bereitstellt wie andere Kollegen auch, und auch Kundschaft fährt.

Frage 1: Was für Folgen könnte dieses für einen solchen Taxiunternehmer haben?

Frage 2: Was für Folgen hätte so etwas für eine Konzessions-austellende Behörde, wenn sie Kenntnis davon hat, das der Taxiunternehmer weiter seinen Betrieb laufen lässt, aber augenscheinlich nichts unternimmt?

Frage 3: Inwieweit ist die Austellende Behörde zur Auskunft und Akteneinsicht Dritten gegenüber und selbst zur Handlung verpflichtet?
Besteht hier evtl öffentliches Interesse?
Ein Taxi ohne Konzession, das landläufig Schwarz-Taxi genannt werden kann ( ebenso wie private Wagen und Fahrer sich zb Sylvester als billige Alternative andienen), bietet für die nichts ahnenden transportieren Personen keinerlei Versicherungschutz!

Vielen Dank für Ihr Interesse
und mit freundlichem Gruß,
Sarabande
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