Dies ist eine Diskussion zu Stornierung nach während Ausführung des Auftrages innerhalb des Forums Gewerberecht
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| Stornierung nach während Ausführung des Auftrages nehmen wir an Unternehmen B fordert von Einzelunternehmen A ein Angebot an. Unternehmen B erhält das Angebot und bestellt per E-Mail eine Position des Angebots (Design und Druck von Drucksachen). Daraufhin macht sich Einzelunternehmen A an die Arbeit und liefert die ersten Korrekturabzüge. Nach ungefähr 2 Wochen erhält Einzelunternehmen von dem Unternehmen B eine E-Mail in dem steht, dass es schade ist, dass es nicht geklappt hat und das diese bereits einen anderen günstigeren Anbieter C gefunden haben, von dem ihnen die Entwürfe gleich zugesagt haben. Die Abzüge der Einzelunternehmen A haben ihnen nicht zugesagt. Ist das Unternehmen B zur Abnahme verpflichtet? |
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| AW: Stornierung nach während Ausführung des Auftrages Vermutlich wurde auf die Bestell E-Mail keine Auftragsannahme gesendet. Normalerweise sollte derartiges aber gemacht werden: § 147 und 150 BGB http://www.gesetze-im-internet.de/bg...6BJNG001402377 Aber da gibt es noch § 151 BGB (siehe obigen Link). Dieser Paragraph findet insbesondere bei B to B Anwendung (also bei Geschäften zwischen Unternehmen). Im § 362 HGB gilt das Schweigen sogar als Annahme: http://www.gesetze-im-internet.de/hg...7BJNG022901301 Leider weiß ich nicht, inwiefern das hier zutreffen könnte. Insofern sehe ich eine Verpflichtung der Annahme von B. Aber das ist nur meine Meinung aufgrund der Darstellung. Das kann in der Realität ganz anderst sein und zudem ist das auch noch Auslegungssache. |
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