Dies ist eine Diskussion zu Steuerfreie Entnahme einer Betriebswohnung innerhalb des Forums Gewerberecht
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| Steuerfreie Entnahme einer Betriebswohnung Zur Vorgeschichte: Der Eigentümer und Geschäftsinhaber einer Gärtnerei u. Blumenladens (Großvater) wohnte Anfang 70ger Jahre bis 1985 in seinem Haus. Unten war/ist das Blumengeschäft. Er hat dann in der nächsten Ortschaft selbst gebaut und hat die Wohnung vermietet. Seinem Nachwuchs hat er damals alles überschrieben. Dabei kommt § 13 vom Einkommensteuergesetz Absatz 2 Nummer 2 zur Geltung, weil er die Betriebswohnung nicht vor der Gesetztesänderung 1986 steuerfrei entnommen hat! Diesen Hinweis hat sein damaliger Steuerberater versäumt, ihm mitzuteilen! Der jetzige Betriebsleiter (Enkel) wohnt mittlerweile in der o. g. Mietwohnung und möchte komplett sanieren. Dazu sollte ihm die Wohnung zuvor überschrieben werden (vom Elternteil). Nun fallen angeblich ca. 70.000 Einkommensteuer an. Je nachdem, was die Wohnung zum heutigen Zustand wert ist. Besteht nun noch evtl. die Möglichkeit, die vom Betriebsleiter selbst genutzte Wohnung im 1. Stock steuerfrei zu entnehmen? Der Gewerbebetrieb befindet sich im Erdgeschoss. Und der Betriebsleiter soll Geschäftsinhaber werden. Die Wohnung ist noch im landwirtschaftlichen Betriebsvermögen enthalten. Gibt es da draussen jemanden, der dazu weiterhelfen kann bzw. an welche Stelle man sich da wenden sollte?! Geändert von Alpendollar (21.03.2010 um 23:18 Uhr). |
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| AW: Steuerfreie Entnahme einer Betriebswohnung Das gehört eigentlich ins Unterforum für Steuern. Grundsätzliches: Betriebsvermögen = jegliche veräußerung wird voll versteuert. Privatwohnung = nach 10 Jahren Spekulationsfrist verkauf steuerfrei. Bei Schenkung (Überschreibung) gibt es einen bestimmten Freibetrag. Nähere Einzelheiten dazu kenne ich leider selber nicht. Noch mal im Unterforum für Steuern nachfragen oder zu einem (vernünftigen) Steuerberater gehen. Achja, moment mal. Es geht hier um Landwirtschaft. Da ist es am besten, zu einem auf Landwirtschaft spezialisierten Steuerberater zu gehen, denn dafür gibt es eine Menge Sonderregelungen. |
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| AW: Steuerfreie Entnahme einer Betriebswohnung Hallo Tourix, vielen Dank für den Tip (bzw. Mehrzahl ;-) Werde sogleich den Beitrag "verschieben". Und dass es da speziell einen Steuerberater für Landwirtschaft gibt, wußte ich natürlich auch nicht! Denn bisher wußten unsere zwei "normalen" Steuerberater auch keine ideale Lösung! Eine GmbH & Co. KG zu gründen wäre noch die Beste aller Möglichkeiten. Allerdings zu hohen jährlichen Mehrkosten bzgl. Gewinnermittlung! Gruß Alpendollar |
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