Dies ist eine Diskussion zu Selbstständigkeit und Geschäftsform innerhalb des Forums Gewerberecht
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| Selbstständigkeit und Geschäftsform Angenommen eine Geschäftsfähige Person hätte die Idee günstige Artikel rund aus Europa zu beziehen und auf seinem Onlineshop mit etwas Gewinn zu verkaufen, wie müsste die Person rechtlich vorgehen? Darf man es ohne Einwilligung des Verkäufers oder müsste man sich an den Großhandel wenden und um seine Artikel dort zu beziehen ? Ich hoffe ich konnte es einigermaßen verständlich ausdrücken. LG Sash2k10 |
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| AW: Selbstständigkeit und Geschäftsform Der Verkäufer kann den Weiterverkauf untersagen. |
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| AW: Selbstständigkeit und Geschäftsform Das ist so pauschal nicht richtig.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Selbstständigkeit und Geschäftsform Zitat:
Sowas klärt man ggf. für den konkreten Fall mit einem in der Materie bewanderten Rechtsanwalt.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Selbstständigkeit und Geschäftsform es sollen Kleidungsartikel bzw. Acessoires sein. Meiner Meinung wäre es ja so, wenn die Artike lerworben werden, dann kann man diese ja weiterverkaufen, da sie ja ein Eigentum werden. Es sollten auch alles Artikel aus der EU sein. Jedoch wird man sicherlich auch eine Gesellschaftsform benötigen, eine Kostengünstige wäre von Vorteil. Wäre eine OHG ratsam ? |
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| AW: Selbstständigkeit und Geschäftsform Sind es denn mehrere Firmenchefs ? Wenn nein, dann benötigt man keine Gesellschaftsform. Es sei denn man möchte nicht persönlich haften (=GmbH). |
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| AW: Selbstständigkeit und Geschäftsform Zitat:
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