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Selbstständiger Versicherungsmakler

Dies ist eine Diskussion zu Selbstständiger Versicherungsmakler innerhalb des Forums Gewerberecht

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  #1 (permalink)  
Alt 09.02.2011, 23:08
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Selbstständiger Versicherungsmakler

Guten Tag,

Ich bin neu hier im Forum und möchte kurz dieses loben bevor ich zur Sache komme!

Nun zum eigendlichen nicht alltäglichen vorstellung.
Ich versuche mich kurz zu fassen bitte aber um Verständniss dafür das die Situation etwas kompliziert ist. Danke im voraus :-)

Nehmen wir mal an ein junger Mann anfang zwanzig wird mit dem Versprechen viel Geld in kurzer Zeit dazu getrieben sich als Versicherungsmakler selbstständig zu machen.
Er geht also in eine Firma und bekommt kurz das Konzept näher gebracht. Alles schön und gut nun los zum Gewerbeamt etc. er beginnt also am Telefon die gelben seiten durch zu telefonieren und den armen Leuten am anderen Ende eine Versicherung aufs Auge zu drücken. Es dauert einige Zeit aber dann hat er seinen ersten Abschluss in der Tasche. Danach versichert er sich selbst somit 2 Abschlüsse und schon mehrere Tausend Euro verdient leichter kann es kaum sein. Er bekommt von seinem "Chef" also einem Mietvertrag und einen "Tipgebervertrag" er unterzeichnet diese mehr oder minder blind.( Er bekommt von keinen dieser "Verträge" eine Kopie.)
Kurz darauf trifft der junge Mann einen alten bekannten der ebenfalls im Gebiet Versicherungen sein Geld verdient.
Von diesem bekommt er einige sehr wichtige informationen die er vorher nicht hatte.

z.B.Das er ohne bestandene Prüfung und Erlaubnis der IHK keine Leute in sachen Versicherungen beraten und vorallem keine verträge abschließen darf.

(Eine meiner Meinung nach nicht ganz unwichtige Information)

Dies spricht er in der Firma an und bekommt keine Antworten.
DAruaf hin entscheidet er sich seinem Bekannten zu vertrauen und nichtmehr bei dieser "Firma" zu arbeiten. 21.11

Im Dezember dann ein merkwürdiger Brief "Mahnung" das Maklerbüro fordert knapp 3000€

Er ruft dort an und bekommt folgende Auskunft: Für 1.Mietkosten, 2.Datensätze(Leads) und das 3.Bar ausgehändigte Geld.

1. Das hatte er sich niht überlegt aber die Mietkosten fallen wohl an da er ja über einen Zeitraum dort ein "Büro" gemietet hatte.

2. Er ist sich nicht bewusst jemals Datensätze ( Kundenadressen ) bestellt oder bekommen zu haben.

3. Bargeld(angeblich im beisein von Zeugen übergeben) Er hat niemals Bargeld von jemandem bekommen. Außerdem ist es wohl wenig glaubwürdig das ein "gestanderner" "Geschäftsmann" einem "Büromieter" Bargeld gibt und es sich nicht einmal unterschreiben lässt(meine Meinung).

Leider bekommt dieser mann leider nur eine Summe und keine Aufstellung wie sich diese zusammensetzt.

Wenn die Miete anfällt wäre dies Verständlich aber alles andere wäre wohl etwas viel des Guten.

Übrigens ist die " 2te und letzte Mahnung" schon eingetroffen
man Droht mit Rechtlichen schritten und das AVAD einzuschalten.
AVAD= Eine Einrichtung die überwacht das niemand Versicherungen vermittelt der keine erlaubnis hat.(google)


Nun zu meinen Fragen

1. Wie kann ein Makler Kundenadressen an einen Mieter verkaufen der seines Wissens nach garkeine Versicherungen vermitteln darf?

2. Ist Adresshandel überhaupt legal?

3. Reicht es wenn Zeugen eine Geldübergabe bestätigen?

4. Sollte sich das AVAD nicht eher mal diesen Makler zur Brust nehmen

5. Wie sollte er weiter vorgehen




Ich bin dankbar und freue mich über jegliche einschätzung zu dieser frei erfundenen Geschichte.
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  #2 (permalink)  
Alt 10.02.2011, 22:42
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AW: Selbstständiger Versicherungsmakler

Zitat:
Zitat von Benno88 Beitrag anzeigen
Kurz darauf trifft der junge Mann einen alten bekannten der ebenfalls im Gebiet Versicherungen sein Geld verdient.
Von diesem bekommt er einige sehr wichtige informationen die er vorher nicht hatte.

z.B.Das er ohne bestandene Prüfung und Erlaubnis der IHK keine Leute in sachen Versicherungen beraten und vorallem keine verträge abschließen darf.

(Eine meiner Meinung nach nicht ganz unwichtige Information)

Dies spricht er in der Firma an und bekommt keine Antworten.
DAruaf hin entscheidet er sich seinem Bekannten zu vertrauen und nichtmehr bei dieser "Firma" zu arbeiten.
An dieser Stelle wäre ein Besuch bei einem Rechtsanwalt die bessere Idee gewesen.
Zitat:
1. Wie kann ein Makler Kundenadressen an einen Mieter verkaufen der seines Wissens nach garkeine Versicherungen vermitteln darf?
Es gibt böse Menschen...

Zitat:
2. Ist Adresshandel überhaupt legal?
Kommt immer auf die Umstände an.

Zitat:
3. Reicht es wenn Zeugen eine Geldübergabe bestätigen?
Das Gericht ist frei in seiner Beweiswürdigung.

Zitat:
4. Sollte sich das AVAD nicht eher mal diesen Makler zur Brust nehmen
"Die "Auskunftsstelle über Versicherungs-Bausparkassenaußendienst und Versicherungsmakler in Deutschland e.V." (AVAD) dient dem Ziel, dass nur vertrauenswürdige Personen im Versicherungsaußendienst (Vertreter und Makler) tätig sind. Die AVAD vermittelt als Selbsthilfeeinrichtung der Assekuranz nur Auskünfte an Unternehmen, die etwa dem GDV oder seinen Fachverbänden angehören und am AVAD-Verfahren teilnehmen. Die Unternehmen sind verpflichtet, vor Vertragsabschluss mit einem Bewerber für die hauptberufliche Tätigkeit im Versicherungsaußendienst auf gesondertem Formular Auskunft bei der AVAD einzuholen. Bei mehrstufigen Vermittlungsverhältnissen gilt dies auch für Untervertreter. Satzungsgemäß hat sich die AVAD ausdrücklich zu einem Auskunftsverfahren nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes verpflichtet."

Die AVAD ist ein privater Verein, der von einigen Versicherungsunternehmen bzw - verbänden betrieben wird.

Zitat:
5. Wie sollte er weiter vorgehen
Einen Rechtsanwalt aufsuchen und diesen mit der Vertretung seiner Interessen beauftragen.

Es wäre hochgradig naiv zu glauben, man käme aus einem Streit mit Versicherungen, Versicherungsmaklern etc.pp. ohne juristischen Beistand heraus, sofern man nicht selbst Versicherungsfachmann ist.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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