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Selbstständig und angestellt

Dies ist eine Diskussion zu Selbstständig und angestellt innerhalb des Forums Gewerberecht

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Alt 21.12.2010, 13:33
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Exclamation Selbstständig und angestellt

Person A ist seit längerem als selbstständiger Handelsvertreter tätig. Nun bekommt Person A von einem dritten aus einer anderen Firma ein Angebot für eine Festeinstellung. Kann Person A beide Jobs ausüben? Wie weit muss der 1. Arbeitgeber informiert werden?

Danke im voraus
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  #2 (permalink)  
Alt 21.12.2010, 21:09
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AW: Selbstständig und angestellt

Hallo,

eine nebenberufliche Selbständigkeit ist möglich.
Der Arbeitgeber muss darüber informiert werden bzw. muss die Nebentätigkeit genehmigen.

Wenn das Angestelltenverhältnis den Mittelpunkt der Erwerbstätigkeit darstellt (also mehr Arbeitszeit/Einnahmen als aus der selbständigen Tätigkeit), besteht auch kein Problem mit der Krankenversicherung. Person A wäre dann "ganz normal" pflichtversichert, wie jeder andere Arbeitnehmer auch.


Gruß
tadelmann
__________________
Keine meiner Aussagen erhebt einen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit
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angestellt, arbeitgeber, beruf, selbstständig

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