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Selbstständig - Konkurrent zu Ex Chef

Dies ist eine Diskussion zu Selbstständig - Konkurrent zu Ex Chef innerhalb des Forums Gewerberecht

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Alt 17.02.2011, 18:06
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Selbstständig - Konkurrent zu Ex Chef

Hallo,

angenommen jemand verlässt ein Unternehmen und macht sich Selbstständig. Darf der nun Selbstständige Kunden seines Ex-Unternehmens werben? Ich meine da mal was gelesen zu haben dass das nicht erlaubt sei für eine gewisse Zeit zumindest, bin mir jedoch nicht sicher.

MfG
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  #2 (permalink)  
Alt 18.02.2011, 02:04
V.I.P.
 
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AW: Selbstständig - Konkurrent zu Ex Chef

Im Arbeitsvertrag kann ein Konkurrenzverbot stehen, das aber zeitlich begrenzt sein muß (~ 1 Jahr), und außerdem durch eine entsprechende Abfindung ausgeglichen werden muß.

Außerdem kommt "unlauterer Wettbewerb" in Frage, wenn die bestehenden Kontakte zu Kunden des Ex-Arbeitgebers in unlauterer Weise genutzt werden.

Schwierige Materie, kommt man im Ernstfall ohne Anwalt nicht hin.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #3 (permalink)  
Alt 18.02.2011, 05:46
V.I.P.
 
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AW: Selbstständig - Konkurrent zu Ex Chef

Zitat:
Zitat von dr_house Beitrag anzeigen
angenommen jemand verlässt ein Unternehmen und macht sich Selbstständig.
Grundsätzlich darf der Ex-Angestellte sofort mit seinem Ex-Unternehmen konkurrieren. In den Schranken der §§ 74 ff des Handelsgesetzbuches durfte der Ex-Chef jedoch mit seinem Ex-Angestellten nachvertragliche Wettbewerbsverbote aushandeln.

§§ 74a HGB
Das Verbot kann nicht auf einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren von der Beendigung des Dienstverhältnisses an erstreckt werden.

Zitat:
Darf der nun Selbstständige Kunden seines Ex-Unternehmens werben?
Wenn sich der Ex-Angestellte nicht in seinem Arbeitsvertrag durch Wettbewerbsverbots-Klauseln gebunden hatte, dann grundsätzlich ja. Das muß jedoch in "anständiger" Weise geschehen, und keine wettbewerbswidrige "gezielte Behinderung" darstellen, die gemäß § 4 Nr. 10 UWG unzulässig ist. Verwerfliche Umstände können insbesondere sein:

Verleitung zum Vertragsbruch

Grundsätzlich ist die bewusste Beeinflussung des Kunden, gegen die Verpflichtungen aus dem mit einem Konkurrenten bestehenden Vertrag zu verstoßen, verwerflich und damit unzulässig, wobei schon der Versuch ausreicht. Dabei kann auch entscheident sein, dass der Unternehmer die Kunden ungenügend über das Leistungsangebot der Mitbewerber oder die aus der Vertragsauflösung erwachsenen Nachteile und Risiken informiert.
Zulässig ist dagegen ein bloßes Angebot, den Vertragspartner zu wechseln, auch wenn der Kunde noch vertraglich gebunden ist und der Anbietende dies weiß.

herabsetzende oder anschwärzende Äußerungen über Leistungs- und Warenangebot, Qualifikation oder Befähigung des Ex-Chefs;

Verwendung unlauter beschaffter Geschäftsunterlagen oder -geheimnisse, insbesondere Kundenlisten und Adressen (z.B. auf Datenträgern gespeicherte oder in Listen des früheren Arbeitgebers aufgeführte Informationen).
Zulässig ist allerdings das Verwenden von im Gedächtnis gespeicherten Informationen.

usw.

Siehe dazu die Ausführungen der IHK Darmstadt zum Nachvertraglichen Wettbewerbsverbot
http://www.darmstadt.ihk24.de/recht_...rbsverbot.html

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