Dies ist eine Diskussion zu Selbstständig - Konkurrent zu Ex Chef innerhalb des Forums Gewerberecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Selbstständig - Konkurrent zu Ex Chef angenommen jemand verlässt ein Unternehmen und macht sich Selbstständig. Darf der nun Selbstständige Kunden seines Ex-Unternehmens werben? Ich meine da mal was gelesen zu haben dass das nicht erlaubt sei für eine gewisse Zeit zumindest, bin mir jedoch nicht sicher. MfG |
| |||
| AW: Selbstständig - Konkurrent zu Ex Chef Im Arbeitsvertrag kann ein Konkurrenzverbot stehen, das aber zeitlich begrenzt sein muß (~ 1 Jahr), und außerdem durch eine entsprechende Abfindung ausgeglichen werden muß. Außerdem kommt "unlauterer Wettbewerb" in Frage, wenn die bestehenden Kontakte zu Kunden des Ex-Arbeitgebers in unlauterer Weise genutzt werden. Schwierige Materie, kommt man im Ernstfall ohne Anwalt nicht hin.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
| |||
| AW: Selbstständig - Konkurrent zu Ex Chef Grundsätzlich darf der Ex-Angestellte sofort mit seinem Ex-Unternehmen konkurrieren. In den Schranken der §§ 74 ff des Handelsgesetzbuches durfte der Ex-Chef jedoch mit seinem Ex-Angestellten nachvertragliche Wettbewerbsverbote aushandeln. §§ 74a HGB Das Verbot kann nicht auf einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren von der Beendigung des Dienstverhältnisses an erstreckt werden. Zitat:
Verleitung zum Vertragsbruch Grundsätzlich ist die bewusste Beeinflussung des Kunden, gegen die Verpflichtungen aus dem mit einem Konkurrenten bestehenden Vertrag zu verstoßen, verwerflich und damit unzulässig, wobei schon der Versuch ausreicht. Dabei kann auch entscheident sein, dass der Unternehmer die Kunden ungenügend über das Leistungsangebot der Mitbewerber oder die aus der Vertragsauflösung erwachsenen Nachteile und Risiken informiert. Zulässig ist dagegen ein bloßes Angebot, den Vertragspartner zu wechseln, auch wenn der Kunde noch vertraglich gebunden ist und der Anbietende dies weiß. herabsetzende oder anschwärzende Äußerungen über Leistungs- und Warenangebot, Qualifikation oder Befähigung des Ex-Chefs; Verwendung unlauter beschaffter Geschäftsunterlagen oder -geheimnisse, insbesondere Kundenlisten und Adressen (z.B. auf Datenträgern gespeicherte oder in Listen des früheren Arbeitgebers aufgeführte Informationen). Zulässig ist allerdings das Verwenden von im Gedächtnis gespeicherten Informationen. usw. Siehe dazu die Ausführungen der IHK Darmstadt zum Nachvertraglichen Wettbewerbsverbot http://www.darmstadt.ihk24.de/recht_...rbsverbot.html 11 |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Massen-Newsletter-Abbestellung durch Konkurrent | Internetrecht | 26.05.2010 07:13 |
| Kein Konkurrent für Brot und Milch | Nachrichten: Wissenschaft | 20.09.2007 12:00 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios