Dies ist eine Diskussion zu Selbstbehalt innerhalb des Forums Gewerberecht
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| Selbstbehalt |
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| AW: Selbstbehalt Was für eine Firma ist es genau? |
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| AW: Selbstbehalt Ich dachte den Selbstbehalt gibt es nur bei Privatpersonen?
__________________ Zitat:
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| AW: Selbstbehalt Vielleicht ist es ja ein Einzelunternehmen. |
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| AW: Selbstbehalt Handwerk 1 Mann Betrieb |
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| AW: Selbstbehalt Ich gehe jetzt mal davon aus, dass es ein Einzelunternehmen ist, keine GmbH oder sonstwas. Dann haftet der Inhaber persönlich mit seinem vermögen; eine Freigrenze gibt es da m.W. nicht; sozusagen bis aufs letzte Hemd bzw. den normalen Hausrat. Eine Freigrenze beim Vermögen gibts bei der Sozialhilfe. Beim Einkommen gibts eine Pfändungsfreigrenze; dies betrifft in erster Linie Einkommen aus unselbständiger Arbeit (angestellter Arbeit). |
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| AW: Selbstbehalt P-Konto gibts auch noch. |
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| AW: Selbstbehalt also ist es egal ob er von seinem erwirtschafteten Geld noch ein Darlehen zu zaheln hat, 7 Kinder zu ernähren hat, Miete usw...also entweder er zahlt oder Beugehaft und Ev oder Insolvenz. Und eine Privatperson kann angeben wieviel er verdient und danach werden die Raten fürs Gericht berechnet und ein Selbständiger muß Raten die der Gerichtsvollzieher sich ausdenkt zahlen ohne Grundlage von Einkommensausgabensberechnung, Kinder die im Haushalt leben usw??? Der Gerichtsvollzieher sieht aha es gehen 300 euro also verlangen wir das nächste mal 350 usw und der Selbständige hat keine Rechte nur eine Privatperson? Und es ist egal ob Miete oder kinder existieren??? |
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| AW: Selbstbehalt Bei der Mutter existieren auch Miete und Kinder ![]() Dieses Geheule finde ich ehrlich gesagt etwas übertrieben, vor allem wenn man sich anschaut wie viele Väter tatsächlich Unterhalt bezahlen. Abgesehen davon, mag jetzt vielleicht böse klingen, aber wieso schafft man sich mehr Kinder an als man sich leisten kann? Wenn finanziell alles so dermaßen schlecht aussieht, dann sollte man einfach mal ernsthaft über Verhütung nachdenken. Wird uns Frauen oft genug vorgeworfen, sieht aber bei Männern kein Stück anders aus. Nicht böse gemeint, aber das sollte man halt auch mal bedenken. Kinder müssen versorgt werden und dafür sind nun mal die Eltern BEIDE zuständig Das Darlehen ist nicht Problem des Kindes. Sonst nimmt einfach jeder Unterhaltspflichtige nen Kredit auf, legt das Geld zur Seite und zahlt es dann zurück, zack, Unterhalt muss man nicht mehr zahlen. Gilt übrigens umgekehrt genauso für Frauen
__________________ Zitat:
Geändert von Angelito (29.10.2011 um 19:28 Uhr). |
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| AW: Selbstbehalt Richtig. Mit unter war das Beispiel mit den 7 Kindern mal so aus der Luft gegriffen. Trotz allem kann ich mir nicht vorstellen das ein gutgehender Familienbetrieb bei dem beide ( Partnerin unentgeldlich) plötzlich in die Finanzkrise rutschen keinen Selbstbehalt, Pfändungsgrénze oder was auch immmer wenn Kinder, egal wieviele im Haushalt vorhanden sind, haben. ![]() Also darf der Gerichtsvollzieher egal wieviel der Familienbetrieb abwirft, was der Betrieb an sonstigen Ausgaben wie Betriebsmiete etc. die montalichen Raten die er verlangt erhöhen ohne eine Einsicht in die Finanzen? Es geht nicht um eine Insolvenz oder EV. Sprich er sieht die können 400 Euro im Monat zahlen also verlangt er im nächsten Monat 500 ansonsten droht er mit Beugehaft...das ist erlaubt? Bei einer Privatperson jedoch muß er den Lohn/Pfändungsgrenze einhalten? Habe ich das jetzt richtig verstanden? |
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