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Schülergewerbe

Dies ist eine Diskussion zu Schülergewerbe innerhalb des Forums Gewerberecht

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  #1 (permalink)  
Alt 21.07.2012, 12:57
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Post Schülergewerbe

Hallo,
ein Schüler (15 Jahre) kennt sich sehr gut mit Programmieren/Webdesign aus und möchte dadurch einiges nebenbei verdienen. (unter 8000€ im Jahr, jedes Projekt bringt ca. 300-1000€).
Muss er dazu ein Gewerbe anmelden, wenn er das regelmäßig machen will? Kann er sich dann von der Umsatzsteuer befreien, da er ja unter 8000€ im Jahr verdient?

Danke im Voraus für eure Antworten!
Christian
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  #2 (permalink)  
Alt 22.07.2012, 01:20
V.I.P.
 
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AW: Schülergewerbe

Zitat:
Zitat von froechrissi Beitrag anzeigen
Muss er dazu ein Gewerbe anmelden, wenn er das regelmäßig machen will?
Ja. Erforderlich ist für die Anmeldung eines Gewerbebetriebs durch einen Minderjährigen neben der Einwilligung der Sorgeberechtigten (Eltern) auch die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts.

Zitat:
Kann er sich dann von der Umsatzsteuer befreien, da er ja unter 8000€ im Jahr verdient?
Die Umsatzsteuer ist nicht vom Verdienst abhängig, sondern vom Umsatz.

Bei Umsätzen unter 17.500 Euro/Jahr kann der Unternehmer nach §19 UStG auf Befreiung von der Umsatzsteuer optieren, allerdings hat er dann auch keine Möglichkeit zum Vorsteuerabzug.
__________________
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(Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.)
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Stichworte
illegales gewerbe, schülergewerbe, umsatzsteuerpflicht

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