Dies ist eine Diskussion zu Schülergewerbe innerhalb des Forums Gewerberecht
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| ein Schüler (15 Jahre) kennt sich sehr gut mit Programmieren/Webdesign aus und möchte dadurch einiges nebenbei verdienen. (unter 8000€ im Jahr, jedes Projekt bringt ca. 300-1000€). Muss er dazu ein Gewerbe anmelden, wenn er das regelmäßig machen will? Kann er sich dann von der Umsatzsteuer befreien, da er ja unter 8000€ im Jahr verdient? Danke im Voraus für eure Antworten! Christian |
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| AW: Schülergewerbe Zitat:
Zitat:
Bei Umsätzen unter 17.500 Euro/Jahr kann der Unternehmer nach §19 UStG auf Befreiung von der Umsatzsteuer optieren, allerdings hat er dann auch keine Möglichkeit zum Vorsteuerabzug.
__________________ An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson (Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.) |
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| Stichworte |
| illegales gewerbe, schülergewerbe, umsatzsteuerpflicht |
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