Dies ist eine Diskussion zu Rezeptscheingebühr erlassen ??!! innerhalb des Forums Gewerberecht
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| Es wird im Februar eine physikalische Prayis ( Massege-Lymphdrainage-KG....) eröffnen. Ich weiß das Patienten den Eigenanteil und die Rezeptschein Gebühr zahlen müßen, aber muß man die Scheingebühr nehmen ?? Den Eigenanteil wohl ja, weil das Bestandteil des Rezeptes ist, aber eine Scheingebühr gab es früher auch nicht, wäre das unlauterer Wettbewerb, eigentlich nicht oder? Denn Heilberufler sind ja auch nach §4 UMSTG Umsatzsteuerbefreit und betreiben ja auch keinen Handel. Hinzu kommt das die Scheingebühr eh wieder vom Rezept abgezogen wird, wenn man sie also erlässt und sie eh wieder vom Therapeuten abgezogen werden, sind das doch dessen 10 oder sehe ich das falsch ?? Kann mal jemand etwas eindeutiges dazu sagen? Urteile oder § wo eindeutig oder erst garnicht aufgeführtes verhalten aufgeführt ist. Kenne mehrer Therapeuten die mit dem Gedanken spielen, aber keiner weiß wie es sich jetzt genau verhält. Wenn man die 10 nicht kassiert und dennoch an den Kassen weiter gibt oder drauf verzichtet bei der Rezeptabrechnung, haben diese kein verlust, und Wettbewerbsvorteil ?? eigentlich auch nicht oder ? Blos weil einige nicht ganz so gierig sind. Fragen über Fragen ..... aber sehr Interessant oder ? Wer traut sich da ran ? Gruß |
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| AW: Rezeptscheingebühr erlassen ??!! Zitat:
Die Rahmenvereinbarungen der Krakenkassen mit den Physiotherapeuten sprechen von "Maximalvergütungen", also ist es sehr wohl möglich, günstiger anzubieten oder zu verrechnen. Die Krakenkasse stört das nicht, und den Patienten auch nicht. Aber die Mitbewerber kann es ganz erheblich stören, weil hier eine Leistung günstiger angeboten wird. Es könnte ein Verstoß gegen §4 Punkt 10 vorliegen, wenn sich ein Physiotherapeut beschwert, der die 10 Euro lieber behalten will. Und mal OT: wer die Tarife für eine physiotherapeutische Behandlung sieht (die teilweise 30 Euro pro Stunde betragen, inklusive Aufwandskosten), wird sich wundern, wenn man von "gierig" spricht. Ich würde dem Neuling raten, erst einmal die normalen Tarife zu nehmen und zu sehen, ob der Laden läuft. Und dann mit seinen Kollegen gemeinsam zu besprechen, ob man die 10 Euro erstatten will.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| Hallo, Danke für die Antwort, aber §10 ?? Ist es nicht Sache der Praxis ?? Mitbewerber hin oder her , es wird ja keine schlechtere Behandlung angeboten und den Kassen entsteht auch keine Minus. Und es heißt doch Mitbewerber, wenn man keine direkte Kooperation mit Ärzten und Kassen machen darf, darf man ja wohl seinen Verdienst selber bestimmen oder ?? Könnte man der Praxis die Zulassung entziehen ?? Gruß Dirk |
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| AW: Rezeptscheingebühr erlassen ??!! Ich bhin kein Neuling, aber man bekommt so viele Knüppel in den Weg gelegt und wird auch so behandelt, das man erinfach die Nase voll hat und jetzt mal den Spieß herum dreht, alle jammern, haben aber nur halbtags auf, oder meinen sie wären Gott. Hinzu kommt, daß wenn man neue Ansätze hat irgend ein dämel aus Neid oder Angst nach irgend welchen § suchen und immer mit dem HP gesetz kommen, dabei gibt es schon genügend Urteile die den explizieten unterschied beschreiben. Es ist Sinn der Praxis in der heutigen 2Klassengesellschaft den Leuten denen es nicht so gut geht, auch noch medizinische Hilfe zu teil werden zu lassen. Darum wurde der Beruf mal erlernt, eine inkompitente Gesundheitsinisterin, die viel zu weit von der Basis ist, genau diese vergisst. Ekann ja nicht sein das eine Praxis auf Anfrage zu hören bekommt, dass eine Kangaltherapie nur von HP angeboten werden darf .... USW. was soll das ?? Auflagen ohne ende und total veraltert !! wo beisst sich das, wenn jemand mit Schuppenflechte kommt und seine Hände oder Arme in ein Becken mit ein paar Kangalfischen die , die defekte Haut ablutschen ?? Die Therapie ist erwiesen, nebenwirkungen fasst null, nur ein paar HP oder Hautärzte die pro therapie 50 kassieren dürfen das?? WARUM ??Was soll das?? Mal auf die Idee gekommen, dass es Leute gibt die das Geld nicht haben ??Und wenn die Räumlichkeiten da sind.... was solls. Ich werde dieses Jahr ganz klar versuchen Verträge mit Krankenkassen direkt zu schließen, überholte Auflagen hin oder her, Verband ist mir auch egal, er klammert sich nämlich an die alten erinbarung und sowas unterschreibe ich nicht , dann mache ich halt einzelne Verträge mit den Kassen. |
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| AW: Rezeptscheingebühr erlassen ??!! Zitat:
daran sieht man, dass Du (noch) keine Ahnung hast...die Kranken Kassen haben kein Interesse an Einzelvereinbarungen, weil sie dafür extra zahlen müssen, also über das bisherige Budget hinaus. Und warum sollten sie das machen? Abgesehen davon: schon mal daran gedacht, was Du mit Deinem Laden machen würdest, wenn da eine Kette käme, die Dich grundsätzlich unterbieten könnte? Die Gesetze wurden geschaffen, um die Patienten und den Wettbewerb zu schützen, und zwar gegen Unterbietung und Monopolisierung und gegen Behandler, die nicht berechtigt sind. Sonst würde vielleicht jede Dönerbude bald eine Badewanne mit Fischen besitzen. Abgesehen davon: was hat die Sache mit dem Heilpraktikergesetz zu tun? Und eine Kangaltherapie ist meines Wissens noch nicht in den Leistungskatalog der GKVen aufgenommen worden. Folge: keine Kassenleistung, muss selber bezahlt werden. Und wer in Deutschland zu dieser Leistung berechtigt ist, kann ich nicht sagen. Möglicherweise tatsächlich nur Ärzte und Heilpraktiker. Na und? Mach doch den Heilpraktikerschein noch zusätzlich. Die Ausbildung ist nicht gesetzlich festgelegt, reicht also auch ein Wochenendseminar. Nur die Prüfung ist festgelegt, die macht der Amtsarzt.
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| <hallo, ich habe jetzt seit 12 jahren meine Praxis und habe auch meine Patienten, über wiegend Lymphpatienten , wie du weißt also dauerpatienten. Ich brauche keine Angst vor einer Kette zu haben ich mache meine Arbeit sehr gewissenhaft und meine Patienten sind schon 2 mal mit mir umgezogen und immer wurde die Praxis etwas größer. Es nervt nur ungemein, man möchte jemanden der Permanent Make up macht , sie hat sogar schon mit Kassen abgerechnet, als Praxiserweiterung Tageweise in die Praxis holen, was die Patientinnen sehr interessiert und es heißt , ohhh das könnte sich beißen..... lieber nicht , so ein Quatsch viele Frauen haben depressionen und mit 2 gleichen Mamillen nach eine OP sind die total happy, und sind psychisch viel stabieler, wo beißt sich das ???? Und Kangaltherapie braucht auch nicht in den Heilmmittelkatalog aufgenommen werden, drum wirkt sie durch ihrer Mikromassage trotzdem, warum soll ich es nicht auch anbieten dürfen um ein gesammtpacket anbieten zu können, wo bleibt da das recht auf freie Therapeutenwahl und berufauasübung ??? Wenn der Platz da wäre, was soll dass, da beißt sich NICHTS !!!!!! Akkupunktur steht auch nicht im Heilmittelkatalog und dennoch wird es von einigen Kassen gezahlt und jeder Arzt mit Wochenendkursen darf es machen, was sicherlich viel gefährlicher ist als sich von ein paar Fischen, die kaputte Haut ablutschen zu lassen. Es gibt sogar Kurbäder wo man für eine Woche Anwendung 1500 zahlt das ist wucher und Geschäfte machen mit dem Leid anderer.Und hat nichts mit helfen zu tuen. Ich für meinen Teil, habe meinen Beruf erlernt , weil Patienten kompitent geholfen werden soll und nicht abgezockt. Ich mache sehr viele Hausbesuche ohne das der Arzt sie verordnet hat, ich setzte mich vorher mit ihm in Verbindung und auch er ist in der momentanen Situation dankbar, das er es nicht extra verordnen muß. Es geht alles, und ich Lebe immer noch gut , OHNE 30 Stundenlohn Naja, habe diese Jahr zu meinem Kampfjahr erklärt, wird mal wieder Zeit etwas zu entstauben, habe schon mal beim Anwalt ( Fchgebiet Vertragsrecht und Arbeitsrecht) einen Termin gemacht, bin mal gespannt, Grundsätzlich gilt in Deutschland, was nicht gesetzlich verboten ist, ist erst einmal okay, bei unseren Nachbarn ist es umgekehrt. Dachte nur hier könnte man eine klare Meinung/§ oder nützliche Urteile bekommen. |
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| AW: Rezeptscheingebühr erlassen ??!! Zitat:
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| Danke für die Antwort: Mit trennen meinst du weitere Flächen anmieten oder einffach nur einen weiteren Raum einrichten ?? Ich habe nicht von Liedstrich Tättoo gesprochen, sondern von jemanden der sich auf Mamillenrekonstruktion speziallisiert hat und tatsache, die AOK zahlt bei nachgewiesener ehöhter psychischer Belastung bis 600 das permanent Make UP ( geht nicht so tief in die Haut, zum schut des Gewebes und der Lymphe...), wird also nicht nur als Kosmetische Behandlung angesehen, soll auch nicht angeboten werden. ! Möchte einfach nur ein passendes "Packet" in der Praxis anbieten.!! Denn natürlich gehen so Patientinnen nicht gerne bei diversen Kosmetikerin hausieren, was man wohl verstehen kann. Es wäre eben eine gute Ergänzung. Gruß |
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| AW: Rezeptscheingebühr erlassen ??!! Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Rezeptscheingebühr erlassen ??!! Zitat:
Akupunktur war eine ganze Zeitlang eine Art "Modemedizin". (Wie eine kürzliche Studie beweißt, ist das dank dem Placeboeffekt sogar erfolgreich) Die Fische ebenos wie Blutegel sind aber keine medizinische Moderichtung und daher nicht populär genug. Eigentlich würde ich sogar meinen, dass möglicherweise sogar Heilsteine aufgenommen werden könnten, wenn nicht die finanzielle Misere dem einen Strich durch die Rechnung macht. In den Krankenkassen handelt man weniger nach der ärztlichen Sinnvolligkeit, sondern nach populären Gesichtspunkten. Traurig aber wahr. |
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