Dies ist eine Diskussion zu Rechnungsstellung ohne Absprachen innerhalb des Forums Gewerberecht
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| Rechnungsstellung ohne Absprachen ich habe mich angemeldet, da mich seit einigen Tagen eine rechtliche Frage beschäftigt. Ich versuche mal den Regeln entsprechend zu formulieren: Beide Parteien haben ein Gewerbe: Auftraggeber = AG (Handwerkergeschäft) Auftragnehmer = AN (Homepagegestalter) AG bat AN vor ca. 6 Monate sich um seine Homepage zu kümmern, da der ehemalige Betreuer nicht mehr tätig sein möchte. Da AG und AN sich gut kennen, wurden keine weiteren schriftlichen Vereinbarungen getroffen, sondern lediglich per elektr. Post die Daten zugesandt und besprochen, die für die Änderungen wichtig sind. AG hatte auch noch weitere Ideen, die aber aus Zeitmangel bislang nicht umgesetzt werden konnten. Nun hat AN nach 6 Monaten eine Zwischenrechnung an AG gesandt, mit der Bitte um Begleichung des Betrages für die bisherigen Arbeiten. AG fühlt sich verschaukelt, glaubte es wäre ein "Dienst" unter Freunden und würde keine Kosten aufwerfen. Daher ein paar Fragen: Wenn AN dem AG im Vorfeld keine Kosten nennt, kann er dann eine Rechnung schreiben? Wie kann AG feststellen, dass die Kosten auch mit dem tatsächlichen Arbeitsaufwand übereinstommen? Wie lange nach Fertigstellung kann ein AN überhaupt dem AG eine Rechnung stellen? Hätte diese nicht viel früher gestellt werden müssen? Wir bedanken uns bereits jetzt für Ihre Unterstützung. |
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| AW: Rechnungsstellung ohne Absprachen Davon auszugehen, dass eine Leistung durch einen Unternehmer kostenlos erbracht wird, finde ich persönlich etwas blauäugig... Im Zweifelsfall ist wohl die "angemessene" Vergütung zu zahlen - die sich an den marktüblichen Sätzen orientiert. Insofern sehe ich den AN da schon im Recht, falls er nix Überteuertes abrechnet. Den Aufwand muss im Streitfall der AN nachweisen. Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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| AW: Rechnungsstellung ohne Absprachen Vielen Dank. So unter Freunden muss das ja nicht sein. Das hätte im Vorfeld ja abgeklärt werden können. So jetzt mit der Tür ins Haus fallen, findet AG ziemlich daneben. Aber das hat nichts mit dem Recht zu tun. Wenn AG nun meint, dass AN zu teuer ist, wie muss AN das denn nachweisen? Eine einfache Stundentabelle kann jeder erstellen. Wobei AG sich nicht vorstellen kann, dass AN sich jede Detailänderung mit Zeitangabe notiert hat. Geht das nur mit Zeugen? Und noch die Nachfrage nach der Zeit, die verstrichen ist. Wie lange darf AN eine Arbeit in Rechnung stellen? |
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| AW: Rechnungsstellung ohne Absprachen Zur Zeit: Im Rahmen der Verjährung (drei Jahre nach Ablauf des Leistungsjahres) und der Verwirkung (gibts hier wegen laufender Leistung aber kein Umstandsmoment), insoweit vorliegend unproblematisch. Zum Stundenpreis: Wenn der angesetzte Preis üblich ist (Beweislast beim AN, beispielsweise durch Gutachten), dann ist das ok. Bei der Bewertung muss aber mit einbezogen werden, ob eine zeitaufwandsbezogene oder nur ergebnisbezogene Abrechnung üblich ist. Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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| AW: Rechnungsstellung ohne Absprachen Ok, somit ist die Rechnung innerhalb der Zeit rechtens. Letzteres verstehe ich nicht ganz. Was bedeutet *zeitaufwandsbezogene* / *ergebnisbezogene* Abrechnung? |
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| AW: Rechnungsstellung ohne Absprachen Ob eine Abrechnung nach dem tatsächlich angefallenen Zeitaufwand stattfindet (der dann nachzuweisen ist) oder ob für die Herstellung eines bestimmten Zustandes ein Pauschalpreis angenommen wird. Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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