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Rechnung ohne Gewerbe für Studneten

Dies ist eine Diskussion zu Rechnung ohne Gewerbe für Studneten innerhalb des Forums Gewerberecht

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Alt 13.12.2010, 15:00
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Rechnung ohne Gewerbe für Studneten

Hi,

mich interessiert folgender Sachverhalt.

Ein Student leistet für ein Unternehmen eine kleine Programmierarbeit und bekommt diese entsprechend bezahlt.
Jetzt soll jedoch eine Rechnung über den Betrag, sagen wir 300Euro, ausgestellt werden.

Darf der Student eine Rechnung in diesem Fall austellen und wenn ja, wie?

Ich hab gelesen, es darf keine Umsatz/Mehrwertsteuer enthalten sein.

Gibt es noch was zu beachtent?
Z.B. wenn der nächste auftrag dann mehr einbringt (2500Euro) und wieder eine Rechnung gestellt werden soll?

Vielen Dank für eure Informationen.
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  #2 (permalink)  
Alt 30.12.2010, 23:29
V.I.P.
 
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AW: Rechnung ohne Gewerbe für Studneten

Zitat:
Zitat von OmS Puccini Beitrag anzeigen
Darf der Student eine Rechnung in diesem Fall austellen und wenn ja, wie?
Jedermann kann Rechnungen ausstellen.

Eine Rechnung ist eine Zahlungsaufforderung, die folgende Angaben enthalten muß:

1. Rechnungsaussteller
2. Rechnungsempfänger
3. Rechnungsgrund - also genaue Beschreibung der Lieferung oder Leistung, für die Rechnung gestellt wird
4. Rechnungsdatum
5. Zahlungsziel (wieviel Geld bis wann wohin)

Ist der Rechnungsteller umsatzsteuerpflichtig, muß auf Rechnungen über 150 Euro die Umsatzsteuernummer stehen, hat der Rechnungsteller eine USt-Ident-Nummer, muß diese immer angegeben werden.

Ist der Rechnungsteller buchführungspflichtig, muß außerdem eine laufende Rechnungsnummer vergeben werden, anhand derer die chronologische Ausgabe der Rechnungen im Besteuerungszeitraum eindeutig nachvollzogen werden kann.

Zitat:
Ich hab gelesen, es darf keine Umsatz/Mehrwertsteuer enthalten sein.
Wenn der Rechnungsteller umsatzsteuerpflichtig ist, muß sie ausgewiesen werden, wenn er nicht umsatzsteuerpflichtig ist, darf sie nicht ausgewiesen werden...
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #3 (permalink)  
Alt 31.12.2010, 13:40
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AW: Rechnung ohne Gewerbe für Studneten

ah, danke für den tipp!

und wie findet man raus, ob man umsatzsteuerpflichtig ist?
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  #4 (permalink)  
Alt 31.12.2010, 14:06
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AW: Rechnung ohne Gewerbe für Studneten

http://www.kleingewerbe.com/
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Alt 31.12.2010, 14:21
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AW: Rechnung ohne Gewerbe für Studneten

Zitat:
Zitat von OmS Puccini Beitrag anzeigen
und wie findet man raus, ob man umsatzsteuerpflichtig ist?
Indem man ins Umsatzsteuergesetz guckt.

Aber das ist für die Rechnung sogar egal - auf einer Rechnung darf man Umsatzsteuer nur ausweisen, wenn man sich zur Umsatzsteuerveranlagung angemeldet hat. Und das weiß man dann ja wohl...

Ist man rechtlich gesehen umsatzsteuerpflichtig, hat sich aber nicht beim Finanzamt zur USt-Veranlagung angemeldet, darf man keine Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweisen.

(Muß aber trotzdem die Umsatzsteuer für die gemachten Umsätze ans Finanzamt abführen.)

Davon abgesehen ist man als Gewerbetreibende oder Freiberufler immer umsatzsteuerpflichtig, es sei denn, man optiert für die "Kleinunternehmer-Regelung" nach §19 UStG, wenn man weniger als 17.500 Euro Umsatz im Jahr macht. (Oder man erzielt Umsätze ausschließlich mit umsatzsteuerfreien Leistungen, wie ein Arzt z.B. mit der ärztlichen Tätigkeit.)
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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