Dies ist eine Diskussion zu Rechnung für Kleingewerbe innerhalb des Forums Gewerberecht
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| Rechnung für Kleingewerbe Eine vorbildliche und seriöse Rechnung beinhaltet z. B. die Anschrift und Steuernr. des Dienstleisters, des Empfängers, Leistungsbeschreibung, Zahlungsart und Datum und Hinweis darauf, dass man als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer ausweist. Soweit so gut. Jetzt stellen wir uns mal vor... Man ist Dienstleister im PC-Bereich und geht zu einem Kunden um ein Problem zu beheben. Jetzt kann man einfach davor daheim so eine Rechnung ausdrucken und später den Rest (Preis, Leistungsbeschreibung) mit dem Kugelschreiber ergänzen. Nun meine Fragen dazu. Gibt es da auch eine ,,einfachere" Alternative ? Ich finde das für so einen kleinen PC-Dienst z. B. zu kitschig. Zumal habe ich ja keine Kopie. Und müssten so eine Rechnung beide unterschreiben? Vielen Dank. Und euch allen einen guten Rutsch ins neue Jahr. |
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| AW: Rechnung für Kleingewerbe Moin, kuxxu hier: http://www.printus.de/webapp/wcs/sto...tegoryId=49285 Fortlaufende Re.Nr. nicht vergessen! Die Rechnung muss nur der Aussteller unterschreiben. MfG Carsten |
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| AW: Rechnung für Kleingewerbe Rechnungen muss niemand unterschreiben. Davon steht jedenfalls weder im HGB (§ 37a) noch im UStG (§ 14 IV) etwas drin.
__________________ Dieser Beitrag stellt eine Meinungsäußerung dar und keine Rechtsberatung! |
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| AW: Rechnung für Kleingewerbe Soweit ich weiß, müssen lediglich Rechnungen von Steuerberatern und Rechtsanwälten unterschrieben werden! Ansonsten ist dieses keine Regel, sondern eröffnet dem findigen Kunden eine Möglichkeit: Stempel darüber und "Betrag erhalten"! Danke Also, Vorsicht mit einer Unterschrift!
__________________ Meine Gefühle sagen nichts über mein Wissen aus. Do, ut des |
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