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Raumkosten einer 1-Zimmer-Wohnung bei Freiberuflern

Dies ist eine Diskussion zu Raumkosten einer 1-Zimmer-Wohnung bei Freiberuflern innerhalb des Forums Gewerberecht

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  #1 (permalink)  
Alt 12.12.2011, 16:24
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Raumkosten einer 1-Zimmer-Wohnung bei Freiberuflern

Wenn man als Freiberufler (Übersetzer o. ä.) ausschließlich zu Hause arbeitet und sich aber nur eine 1-Zimmer-Wohnung leisten kann, entfällt natürlich die steuerliche Absetzbarkeit eines Arbeitszimmers. Gibt es trotzdem eine Möglichkeit, Raumkosten wie Heizung, Strom ... gelten zu machen?

Vielen Dank für alle Ideen!
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  #2 (permalink)  
Alt 15.12.2011, 13:02
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AW: Raumkosten einer 1-Zimmer-Wohnung bei Freiberuflern

Bislang ist immer nur vom Arbeitszimmer die Rede.
Eine Definition eines Arbeitsplatzes fehlt in diesem Zusammenhang meines Wissens nach.

Man kann es natürlich geltend machen.
Mehr als streichen können die Finanzbeamte nicht.
Vielleicht hat man ja Glück und die Finanzbeamte übersehen das in ihrer Zeitnot, oder einer einer drückt mal ein Auge zu.

Weit mehr dürften allerdings das geltendmachen von Dienstleistungen (also von Teilen der Betriebskostenabrechnung) bringen.
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  #3 (permalink)  
Alt 13.01.2012, 13:56
Boardneuling
 
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AW: Raumkosten einer 1-Zimmer-Wohnung bei Freiberuflern

Ohne Steuerberater zu sein gehe ich davon aus das zumindest eine anteilige Summe als Betriebskosten anzusetzen sind. Allerdings sollte bei einem Gewerbe schon etwas mehr als nur eine 1-Raumwohnung abfallen sonst könnte das FA unterstellen das Einnahmen unterschlagen werden. Und wenn nur diese kleine Wohnung finanzierbar ist können ja kaum Steuern gezahlt werden. Da die meisten Freiberufler nicht Vorsteuerberechtigt sind fällt also auch die Frage der Umsatzsteuer weg. Sinn eines Geschäftes ist es Gewinn zu erwirtschaften. Man kann eine zeitlang rote Zahlen schreiben oder zumindest ohne Gewinn arbeiten aber irgendwann steht die Frage im Raum: Lohnt sich das?
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