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Private Veranstaltung = Gewerbe?

Dies ist eine Diskussion zu Private Veranstaltung = Gewerbe? innerhalb des Forums Gewerberecht

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Alt 20.01.2011, 16:12
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Private Veranstaltung = Gewerbe?

Hallo Forum,

mal angenommen eine kleine Gruppe aus zwei Personen möchte jährlich eine Veranstaltung im Rahmen von 200-400 Teilnehmern veranstalten und verlangt eine Eintrittsgebühr von ungefähr 50€ pro Person.

Von diesem Geld schafft die Gruppe zum Beispiel Requisiten, Lebensmittel, Unterkunft, Sanitäter, usw. an und stellt diese Sachen den Teilnehmern zur Verfügung. Doch am Ende dieser Veranstaltung bleibt etwas Geld übrig. Was darf mit diesem Geld geschehen?

a)
Das kleine Team überlegt sich einen Verein zu gründen und behält das Geld in der Vereinskasse mit der Begründung so Startkapital für die nächste Veranstaltung zu besitzen.

b)
Das kleine Team gründet einen Verein und verteilt die Einnahmen unter den Vereinsmitgliedern.

c)
Das kleine Team meldet ein Gewerbe an, versteuert die Einnahmen und teilt den Reingewinn untereinander 50:50 auf.

d)
Das kleine Team belässt es bei einer privaten Veranstaltung und teilt die Einnahmen einfach so auf.

Diese vier Möglichkeiten schweben dem Team vor, welche davon würden gehen, was müsste es beachten wenn es eine Veranstaltung ins Leben rufen würde. Wie müsste es sich absichern und wo sind die Fallen. Ginge überhaupt eines der obigen Beispiele, wenn nicht, wie müsste das Team es denn anstellen?

Wie müssten die zwei Personen es anstellen um auf jedenfall legal Geld mit solch einer Veranstaltung zu verdienen?

Fragen über Fragen.

Liebe Grüße,
Morcass
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  #2 (permalink)  
Alt 21.01.2011, 12:29
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AW: Private Veranstaltung = Gewerbe?

Und der Verein, der betreibt keine Gewerbe?

Bei der Haftungsproblematik würde ih das ganze auch noch
mal überdenken.
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  #3 (permalink)  
Alt 21.01.2011, 13:18
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AW: Private Veranstaltung = Gewerbe?

Also meiner Einschätzung nach handelt es sich nicht um eine gewerbliche Tätigkeit. Daher wäre eine Anmeldung einer solcher eher unsinnig.

Ich würde die jetzige Form der GbR beibehalten und das ganze vielleicht noch schriftlich fixieren (Aufteilung der Überschüsse, Geschäftsführung etc.)
__________________
Verhandlung ist die Macht der Überzeugung.
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gewerbe, recht, steuern, veranstaltung, verein

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