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Partyveranstalter

Dies ist eine Diskussion zu Partyveranstalter innerhalb des Forums Gewerberecht

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  #1 (permalink)  
Alt 09.12.2011, 21:38
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Exclamation Partyveranstalter

Hallo,

angenommen Person/Firma A möchte eine neue Partyreihe veranstalten.
Person/Firma A hat keine eigenen Räume! Mietet auch keine Räume an, sondern handelt mit der Discothek aus, dass sie sich von den Gästen einen Mindestverzehr i.H.v. X € nehmen darf.

Auf was muss Person/Firma A , rechtlich gesehen achten?
Also GEMA oder sowas?!
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  #2 (permalink)  
Alt 10.12.2011, 10:34
V.I.P.
 
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AW: Partyveranstalter

Zitat:
Zitat von Juliansfelix Beitrag anzeigen
Auf was muss Person/Firma A , rechtlich gesehen achten?
Auf alles, was eine selbständige gewerbliche Tätigkeit generell so mit sich bringt (Gewerbeanmeldung, Handelskammer, Finanzamt, Berufsgenossenschaft etc.pp.) und auf das, was die spezielle Tätigkeit alles so mit sich bringt (z.B. GEMA, die kann u.U. relevant sein, Veranstalterhaftpflicht, usw. usf.)
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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