Dies ist eine Diskussion zu Online-Kleingewerbe mit Markenartikeln innerhalb des Forums Gewerberecht
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| Online-Kleingewerbe mit Markenartikeln 1. Da Person A im Kleingewerbebereich tätig ist und somit keine Steuer abführen muss, darf Person A in den Rechnung nicht die Bezeichnung " incl. Mst" angeben. Wie lautet die korrekte Bezeichnung? Oder muss Person A lediglich den Endpreis, ohne Bezeichnung in der Rechnung angeben? 2. Wenn Person A einen Markenartikel direkt vom Hersteller bezieht und diese unverändert zum Verkauf anbietet ist dies legitim. Aber wie ist die Lage, wenn Person A die Markenware von einem drittem Anbieter, nicht dem Hersteller selber bezieht? Es heißt : "Der Verkauf von unveränderter Originalware ist grundsätzlich zulässig, wenn die Ware ursprünglich vom Markenhersteller selbst oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten auf den Markt gebracht wurde." Dies heißt ja nicht, dass Person A eine Zustimmung zum Verkauf braucht, sondern lediglich die "dritte Person", richtig? Was muss Person A bei dem gewerblichem Verkauf in diesem Fall beachten? Ist es möglich, von der "dritten Person" den Nachweis zu bekommen, dass die Ware original ist, bzw den Nachweis, dass er eine Zustimmung hat? |
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| AW: Online-Kleingewerbe mit Markenartikeln Zu 1 am besten mal folgendes Merkblatt durchlesen: http://www.berlin.ihk24.de/produktma...erregelung.pdf ZU 2: Eine Gehnemigung ist nicht erforderlich. Aber der Händler sollte sichergehen, dass er nur Originalware verkauft und keine Fälschungen. Wie er das macht, ist seine Sache. Die Hersteller selbst bieten aber meist viele Tipps und Beratung, wie man Originale von Fälschungen unterscheiden kann. |
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