Dies ist eine Diskussion zu Notrufangebot innerhalb des Forums Gewerberecht
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| ich habe dieses Forum durch Zufall gefunden und dachte, dass das Thema hier gut reinpassen würde. Mal angenommen ein Anbieter wirbt mit einem sogenannten Notfallservice. Dieser kann generell kostenlos genutzt werden. Hinter dem "*" verbirgt sich dann folgender Text: Zitat:
Können Sie mir da Hilfestellung geben? Lieben Gruß und einen schönen Tag. |
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| AW: Notrufangebot Das ist eine etwas zwiespältige Sache. Zum einen ist völlig klar, dass die Firma nur für ihre Ware einen Support einrichtet. Zum anderen kann die Firma wohl kaum jemand für Missbrauch haftbar machen, wenn sich letztenendes herausstellt, dass ein Softwarefehler vorliegt. |
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| AW: Notrufangebot Hallo, danke für deine Nachricht. Das stimmt. Aber wenn die Firma selber entscheidet, ob es sich um einen Notfall handelt, kann man ja nie etwas einwenden ?! Lieben Gruß |
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| AW: Notrufangebot Wenn man beweißen kann, dass der Notfall aufgrund eines Fehlers von Produkten der Firma aufgeteten ist, dann kann die Firma nichts selber entscheiden. Denn das ist ja die Bedingung die gestellt wird. Wenn das jedoch nicht beweißbar ist, könnte das sehr schnell streitig werden. Die Klausel an sich halte ich jedoch für irrelevant. Der Spruch "nur für firmeneigene Produkte" reicht völlig aus. |
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| AW: Notrufangebot Hallo, ok vielen Dank für diese Information! Lieben Gruß |
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| AW: Notrufangebot "Gebühren" sind aufgrund einer staatlichen Gebührenordnung festgelegte Entgelte. Alles andere sind Preise. Insofern ist die Formulierung an sich schon Unfug. Und ob der Notfall durch X oder Y verursacht wurde, entscheidet im Streitfall ggf. das Gericht, und sonst niemand.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Notrufangebot Hallo, vielen Dank für diese Information. Das heißt also, dass es eigentlich egal ist und dann durch ein Gericht entschieden wird, wer nun zahlen muss. Die Frage ist nun aber, wennn die Firma xx GmbH dann nun meint, dass diese nicht an dem Problem schuld ist, man selber dann aber vor Gericht will. Muss ich dann vorab die Summe zahlen oder warten wir beide ab, bis das Urteil gesprochen ist ? Lieben Gruß |
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| AW: Notrufangebot Es fehlt an Information. Was bietet die Firma denn überhaupt für ein Produkt an? So wie ich auf die Firmen schimpfe, die den Kunden für Störungen eine teure Service-Hotline anrufen lassen (0900), so sehe ich auch ein, dass eine Firma wenig interessiert ist, auf einer kostenlosen Störungshotline irgendwelche Fehler zu diskutieren, die nicht durch die Produkte der Firma verursacht wurden.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Notrufangebot Zitat:
Einzelfallberatung ist eine Aufgabe für zugelassene Rechtsanwälte.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| Stichworte |
| kosten, notfall, service, teuer |
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