Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Notrufangebot

Dies ist eine Diskussion zu Notrufangebot innerhalb des Forums Gewerberecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 03.11.2010, 16:40
Boardneuling
 
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 13
Keine Wertung, Alienuser hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alienuser hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alienuser hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alienuser hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alienuser hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alienuser hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alienuser hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alienuser hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alienuser hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alienuser hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Arrow Notrufangebot

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe dieses Forum durch Zufall gefunden und dachte, dass das Thema hier gut reinpassen würde.

Mal angenommen ein Anbieter wirbt mit einem sogenannten Notfallservice. Dieser kann generell kostenlos genutzt werden.
Hinter dem "*" verbirgt sich dann folgender Text:
Zitat:
Achtung! Haben Sie einen Serverausfall oder ein dringendes Problem, erreichen Sie unseren Notfallsupport unter xxx@xxx.de. Der Notfallsupport sollte nur in Ausnahmefällen benutzt werden und steht nur bei durch xxx GmbH verschuldeten Störungen (d.h. ausschließlich bei Hardware- und Anbindungsdefekten, KEINE Softwarefehler)kostenlos zur Verfügung. Bitte hinterlassen Sie in Ihrer E-Mail auf alle Fälle eine Rückrufnummer und eine detaillierte Fehlerbeschreibung. Im Falle einer unberechtigten Benutzung oder einer Störung, die nicht durch xxx GmbH verschuldet wurde, fällt eine Gebühr von 149 Euro zzgl. Mehrwertsteuer pro Notfallsupportauftrag an. Die Entscheidung, ob eine Störung durch xxx GmbH verschuldet wurde, wird durch xxx GmbH getroffen.
Besonders der letzte Satz hat es mir angetan und ich bin der Meinung, dass dies nicht Rechtskonform ist.

Können Sie mir da Hilfestellung geben?

Lieben Gruß und einen schönen Tag.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 03.11.2010, 19:03
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2008
Ort: Rhein-Main-Gebiet
Beiträge: 2.709
97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)  
AW: Notrufangebot

Das ist eine etwas zwiespältige Sache.
Zum einen ist völlig klar, dass die Firma nur für ihre Ware einen Support einrichtet.
Zum anderen kann die Firma wohl kaum jemand für Missbrauch haftbar machen,
wenn sich letztenendes herausstellt, dass ein Softwarefehler vorliegt.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 03.11.2010, 19:08
Boardneuling
 
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 13
Keine Wertung, Alienuser hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alienuser hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alienuser hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alienuser hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alienuser hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alienuser hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alienuser hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alienuser hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alienuser hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alienuser hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Notrufangebot

Hallo,

danke für deine Nachricht.

Das stimmt.
Aber wenn die Firma selber entscheidet, ob es sich um einen Notfall handelt, kann man ja nie etwas einwenden ?!

Lieben Gruß
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 03.11.2010, 20:46
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2008
Ort: Rhein-Main-Gebiet
Beiträge: 2.709
97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2709 Beiträge, 274 Bewertungen)  
AW: Notrufangebot

Wenn man beweißen kann, dass der Notfall aufgrund eines Fehlers von Produkten der Firma aufgeteten ist, dann kann die Firma nichts selber entscheiden. Denn das ist ja die Bedingung die gestellt wird.

Wenn das jedoch nicht beweißbar ist, könnte das sehr schnell streitig werden.
Die Klausel an sich halte ich jedoch für irrelevant.
Der Spruch "nur für firmeneigene Produkte" reicht völlig aus.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 03.11.2010, 20:48
Boardneuling
 
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 13
Keine Wertung, Alienuser hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alienuser hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alienuser hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alienuser hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alienuser hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alienuser hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alienuser hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alienuser hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alienuser hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alienuser hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Notrufangebot

Hallo,

ok vielen Dank für diese Information!

Lieben Gruß
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 16.11.2010, 14:58
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 4.097
90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)  
AW: Notrufangebot

"Gebühren" sind aufgrund einer staatlichen Gebührenordnung festgelegte Entgelte.

Alles andere sind Preise.

Insofern ist die Formulierung an sich schon Unfug. Und ob der Notfall durch X oder Y verursacht wurde, entscheidet im Streitfall ggf. das Gericht, und sonst niemand.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 16.11.2010, 16:46
Boardneuling
 
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 13
Keine Wertung, Alienuser hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alienuser hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alienuser hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alienuser hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alienuser hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alienuser hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alienuser hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alienuser hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alienuser hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alienuser hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Notrufangebot

Hallo,

vielen Dank für diese Information.
Das heißt also, dass es eigentlich egal ist und dann durch ein Gericht entschieden wird, wer nun zahlen muss.

Die Frage ist nun aber, wennn die Firma xx GmbH dann nun meint, dass diese nicht an dem Problem schuld ist, man selber dann aber vor Gericht will. Muss ich dann vorab die Summe zahlen oder warten wir beide ab, bis das Urteil gesprochen ist ?

Lieben Gruß
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 16.11.2010, 17:43
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2009
Ort: NRW
Alter: 40
Beiträge: 5.248
Blog-Einträge: 6
98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)  
AW: Notrufangebot

Es fehlt an Information. Was bietet die Firma denn überhaupt für ein Produkt an?

So wie ich auf die Firmen schimpfe, die den Kunden für Störungen eine teure Service-Hotline anrufen lassen (0900), so sehe ich auch ein, dass eine Firma wenig interessiert ist, auf einer kostenlosen Störungshotline irgendwelche Fehler zu diskutieren, die nicht durch die Produkte der Firma verursacht wurden.
__________________
Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 20.11.2010, 18:28
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 4.097
90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)  
AW: Notrufangebot

Zitat:
Zitat von Alienuser Beitrag anzeigen
Das heißt also, dass es eigentlich egal ist und dann durch ein Gericht entschieden wird, wer nun zahlen muss.
Wenn die AGB-Klausel denn überhaupt wirksam ist (das wäre zu prüfen), und wenn sich die Vertragspartner nicht einigen können, wer den Notfall verursacht hat, und der Streit vor Gericht geht, dann wird das Gericht entscheiden, wer für den "Notfalleinsatz" zu zahlen hat.

Zitat:
Die Frage ist nun aber, wennn die Firma xx GmbH dann nun meint, dass diese nicht an dem Problem schuld ist, man selber dann aber vor Gericht will. Muss ich dann vorab die Summe zahlen oder warten wir beide ab, bis das Urteil gesprochen ist ?
Einzelfallberatung ist eine Aufgabe für zugelassene Rechtsanwälte.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
kosten, notfall, service, teuer

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht






Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Gewerberecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN