Dies ist eine Diskussion zu Nebenjob Webdesigner innerhalb des Forums Gewerberecht
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| Nebenjob Webdesigner mal angenommen, dass Person AB für eine Argentur XY eine Webseite erstellt und dafür AB einen gewissen Betrag einfordert, der zwischen 100 und 150 Euro liegt. Die Person AB hat sonst keine Einkünfte außer Taschengeld, geht zur Schule und es kommen keine weiteren Jobs mehr hinzu. Darf AB das Geld steuerfrei entgegennehmen und dafür eine Quittung ausstellen und darf Argentur XY die Kosten als Betriebsausgaben bei der Steuererklärung geltend machen? |
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| AW: Nebenjob Webdesigner Wenns einmalig ist, würde ich sagen "Ja". |
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| AW: Nebenjob Webdesigner Wenn keine Umsatzsteuer abgeführt wird, darf auch keine MWSt geltend gemacht werden. Wollte ich nur sicherheitshalber erwähnen.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Nebenjob Webdesigner Wie muss denn dann Rechnung aussehen, um ganz sicher zu sein? Darf dann immernoch Argentur XY die Rechnung als Betriebskosten absetzten? |
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| AW: Nebenjob Webdesigner Zitat:
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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