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Nebengewerbe Gewerbesteuer

Dies ist eine Diskussion zu Nebengewerbe Gewerbesteuer innerhalb des Forums Gewerberecht

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Alt 19.01.2011, 10:50
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Nebengewerbe Gewerbesteuer

Hallo, Gemeinsam,

ich habe zum 01.01. ein Nebengewerbe (Einzelunternehmen) "Dienstleitungen und Handel" angemeldet. Mir ist klar, dass durch den "Handel" auch eine Gewerbesteuer anfällt und dass der Freibetrag bei 24.500€ liegt.
Beim "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" muss man bei "Angaben zur Feststellung der Vorauszahlungen" die vorraussichtlichen Einkünfte angeben. Da ich noch Hauptberuflich tätig bin und das nur nebengerwerblich mache, muss ich da wohl beides eintragen.

Wie sieht es mit dem Freibetrag von 24.500€ aus. Fließen die Einnahmen aus "nichtselbststäniger" Arbeit in diese Berechnung mit ein, oder weshalb muss man diese Angabe machen?

Zudem möchte ich nicht die Kleinunternehmer-Regelung Anwenden, da einige meiner Kunden eine Rechnung mit MwSt benötigen. Mir ist klar dass ich dann eine monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung machen muss. Gibt es sonst irgendwelche Nachteile wenn ich kein "Kleinunternehmer" bin?

Danke im Voraus.

MfG
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