Dies ist eine Diskussion zu Nebengewerbe eigene Anschaffungen innerhalb des Forums Gewerberecht
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| Nebengewerbe eigene Anschaffungen angenommen ein Student hat seit dem 1.1. ein Nebengewerbe (keine Kleinunternehmerregelung) laufen und bietet Geschäftskunden Dienstleistungen (Webdesign) und Handel (Programme) an. Der Student hat bereits einige Rechnungen an Kunden ausgestellt und musste Programme einkaufen die er an Kunden weiterverkauft hat. Zudem musste dieser sich seit dem 1.1. mehrere Geräte wie Computer, Drucker, Scanner etc. für sein Gewerbe anschaffen. Wie muss der Student nun mit diesen Rechnungen umgehen. Ist es richtig dass Rechnungen für den Eigenbedarf (oder wie man das auch nennt) separat abgeheftet werden müssen, oder werden diese ganz normal in den Rechnungen Ordner (Eingang/Ausgang) in denen sich auch die Kundenrechnungen befinden abgeheftet? Mir ist gesagt worden dass Rechnungen für den Eigenbedarf halbjährlich oder sogar monatlich an den STeuerberater übergeben werden müssen. Konnte diesbezüglich nichts schriftliches zur Bestätigung finden. Danke Grüße |
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| AW: Nebengewerbe eigene Anschaffungen Zitat:
Zitat:
Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Nebengewerbe eigene Anschaffungen Den persönlichen Bedarf darf man natürlich nicht beim Finanzamt absetzen. Diese Rechnungen muss man nur wegen der Gewährleistung aufheben. Nur die Rechnungen, die den Betrieb betreffen, müssen abgeheftet und verbucht werden. Mal im einzelnen: Nimm diese zuschneidbaren Trennblätter und mche Fächer für Bankkonto (Betriebskonto) und Kasse. Wenn du weitere Betriebskonten hast, dann für diese auch. Alle Rechnungen die anfallen, heftest du bei Bezahlung in die entsprechende Fächer. Alle Barkäufe und Verkäufe laufen unter Kasse, alle Käufe per Überweisung vom Konto und Bezahlungen auf das Konto dementsprechend auf das Bankkonto. Am Ende heftest du noch die Bankauszüge oder Ausdrucke dazu und dann ab damit zum Steuerberater. Die Steuern gliedern sich in 2 Teilen. Einmal die Umsatzsteuer und dann die Einkommensteuer. Die Umsatzsteuer werden je nachdem monatlich, vierteljährlich oder einmal im Jahr verbucht. Die Einkommensteuer wird nur einmal im Jahr gemacht. Die Umsatzsteuer dagegen unterschiedlich oft. Existenzgründer in den ersten 2 Jahren monatlich. Danach abhängig von der Umsatzsteuer des Vorjahres. Unter 1000 € nur einmal im Jahr, bis 7500 € vierteljährlich, darüber monatlich. |
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| AW: Nebengewerbe eigene Anschaffungen @TomRohwer Bei der Gewerbeanmeldung kann man auch ein "Nebengewerbe" anmelden. So war es wohl in diesem Fall. Nicht jeder Studen kann sich einen Steuerberater leisten der sich um ALLES kümmert. Die Umsatzsteuervoranmeldung etc. wird der Student wohl selbst erledigen wollen. @Tourix Danke für die Antworten. Sowei alles klar. Mit "Eigenbedarf" meinte ich nicht Privatgebrauch. Diese Geräte werden ausschließlich für das Nebengewerbe benötigt, also Betriebsausgaben. Mir war bzw. ist noch unklar ob die Rechnungen für Betriebsausgaben separat abgeheftet werden müssen oder einfach fotlaufend mit den Kundenrechnungen. Die Umsatzsteuer der Rechnungen der Betriebsausgaben wurden über die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung geltend gemacht. Ich hoffe das ist richtig so (?) |
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| AW: Nebengewerbe eigene Anschaffungen Zumindest in Schleswig-Holstein ist in der Gewerbeanmeldung ein Feld zum Ankreuzen vorhanden, das besagt, dass das Gewerbe nebenberuflich ausgeübt wird. Zitat:
Hier kann man für jede Buchung (Einnahme oder Ausgabe) festlegen, ob z.B. der Laptop nun nur eingakauft wurde, um ihn weiterzuverkaufen (Einkauf von Ware oder Roh- und Hilfsstoffen), oder ob er für den Betrieb selbst genutzt wird (entweder als Anschaffung geringfügiger Wirtschaftsgüter unter 411 € netto, oder darüber über Abschreibungen laut AfA). Du siehst, Buchführung ist nicht ganz trivial... |
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| AW: Nebengewerbe eigene Anschaffungen Zitat:
Zitat:
anmelden kann. Mal abgesehen davon, stellt sich doch die Frage, wann ein Gewerbe im Nebenerwerb ausgeübt wird; wo ist denn definiert, was Nebenerwerbsgewerbe im Sinne der gewerbeordnung ist. Ich liebe diese deutsche Bürokratenformulare, die Begriffe verwenden , die nirgendwo definiert sind. Geändert von berniebär (14.06.2011 um 20:22 Uhr). |
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| AW: Nebengewerbe eigene Anschaffungen Zitat:
![]() @mknf Werde mir die Buchhaltungssoftware genauer ansehen. Danke für den Vorschlag. MfG |
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| AW: Nebengewerbe eigene Anschaffungen Zitat:
Insofern wäre es auch mal sinnvoll, die Behörden würden das kenntlich machen. Zitat:
es muss nur nachvollziebar sein. Was soll jetzt Eigenbedarf sein? eingangsrechnungen? Zur Buchführung braucht der Steuerberater ja wohl nicht nur die Eingangsrechnungen, sondern auch die Ausgangsrechnungen. Wenn man nur ein paar Rechnungen hat, kann man sich auch eine trennung sparen. Im Normalfall trennt man Eingangsrechnungen und Ausgangsrechnungen; dazu macht man noch eine Übersicht über die Güter die abgeschrieben werden (Anlagespiegel). Wenn amn nur eine simple EÜR macht, kann man das m.E. auch alleine, dazu sollte man sich damit mal auseinandersetzen. Wenn man das ganze dem Steuerberater übergibt, sollte das möglichst gut aufgearbeitet sein; also nicht nur einfach die Quittungen in einen Briefumschlag tun. Deshalb mal zur Grundinformation in einem Steuerforum nachfragen. Ansonsten gibts auch noch den Beruf der Buchführungshelfer; oder jemanden für ein paar mark einstellen, der einen von der Buchführung entlastet. Zitat:
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| AW: Nebengewerbe eigene Anschaffungen Zitat:
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