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Namensgebung der Firma

Dies ist eine Diskussion zu Namensgebung der Firma innerhalb des Forums Gewerberecht

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  #1 (permalink)  
Alt 07.02.2010, 20:09
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Namensgebung der Firma

Angenommen es gäbe zwei Kollegen die 20 Jahre zusammen gearbeitet haben und die man aufgrund der Wirtschaftskrise und weil es gerade so modern gekündigt hat, weil man mal vorschnell die Niederlassung geschlossen hat.
Evnetuell haben sich die beiden überlegt sich selbständig zu machen. Sie möchten aber gerne jeweils ein Einzelunternehmen gründen, aber gemeinsam auftreten um sich zu ergänzen und auch zu vertreten.

Sie wollen zwar Verträge jeweils nur mit Ihrem Namen unterbreiten würden aber gerne auf Ihrer Webseite die Überschrift z.b.

MAX-MORITZ & Col. setzen

Wenn sie im Impressum beide Fimen angebe würden und auch getrennte AGB

würde das reichen?

Oder gibt es eine Zusatz wie "Intressengemeindschaft" der das unterstreicht?

LG
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  #2 (permalink)  
Alt 07.02.2010, 21:43
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AW: Namensgebung der Firma

Also,
dann würde ich zwei EU gründen, mit zwei verschiedenen Webseits, und darauf hinweisen, dass die beiden Unternehmen zusammenarbeiten.
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  #3 (permalink)  
Alt 07.02.2010, 23:03
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AW: Namensgebung der Firma

Hmmmm

das wäre zwar eine Option, aber nicht die Lösung des Planspiels

LG
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Alt 08.02.2010, 06:06
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AW: Namensgebung der Firma

Zitat:
Zitat von muemmilein
Sie wollen zwar Verträge jeweils nur mit Ihrem Namen unterbreiten würden aber gerne auf Ihrer Webseite die Überschrift z.b.

MAX-MORITZ & Col. setzen
Das geht nicht. Entweder Einzelfirma oder Gesellschaft.

Der jeweilige Geschäftspartner muss doch wissen, mit wem er Verträge macht. Eine Firmierung "& Col." setzt den Rechtsschein einer Gesellschaft (KG) mit den entsprechenden haftungsrechtlichen Konsequenzen.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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  #5 (permalink)  
Alt 08.02.2010, 12:38
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AW: Namensgebung der Firma

Grundsätzlich müßte das möglich sein, eine gemeinsamen Webseite zu benutzen;
wobei allerdings immer die Gefahr besteht, dass es sich um eine gesellschaft handelt, bzw. handeln könnte.

Überschrift Max Moritz Col.; geht nicht, weil hier - wie schon gesagt - der Rechtsschein einer Gesellschaft erzeugt wird.
Man müßte dann schon schreiben:
Max Computersysteme
Moritz Softwarelösungen

Also die beiden Unternehmen sauber trennen.
Wegen der ganzen Problematik würde ich aber einem Einsteiger nicht ubedingt dazu raten.
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Alt 08.02.2010, 20:11
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AW: Namensgebung der Firma

Hmmmm

die beiden Herren sind in meinem Denkbeispiel zukünftige ehemalige IT-Mitarbeiter die 20 Jahre in einem Rechenzentrumgearbeitet haben
Heute habe ich ein Urteil in der Hand gehabt wo Computerfachleute auch als Freiberufler arbeiten können

Wie wäre es mit einem Kürzel oder Logo

im Beispiel :Max&Moritz

MK IT-Diensleistung oder so
dazu zwei getrenne Impressen und AGB

Oder ähnlich wie das Beispiel von Bernie

"Gemeindschaftswebseite der Firmen
Max und Moitz
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  #7 (permalink)  
Alt 08.02.2010, 21:29
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AW: Namensgebung der Firma

Grundsätzlich müßte das möglich sein; wie bei Ärzten, die eine Gemeinschaftspraxis betreiben; oder Steuerberaten, Rechtsanwälten.
Man müßte dann nur klarstellen, dass es sich um einzelne rechtlich selbständige Unternehmen handelt und keine Gesellschaft wie z.B. eine GBR vorliegt.
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  #8 (permalink)  
Alt 08.02.2010, 21:34
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AW: Namensgebung der Firma

Das könnte man

a) durch eine ausführliche erklärung im Punkt unter uns
b) durch getrennte Impressen (Impressums)
c) getrennte AGB's

und welche von den Beispielen meinst du nun genau ?

Mir gefällt das mit der Gemeindschaftswebseite am besten
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