Dies ist eine Diskussion zu Namensgebung der Firma innerhalb des Forums Gewerberecht
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| Namensgebung der Firma Evnetuell haben sich die beiden überlegt sich selbständig zu machen. Sie möchten aber gerne jeweils ein Einzelunternehmen gründen, aber gemeinsam auftreten um sich zu ergänzen und auch zu vertreten. Sie wollen zwar Verträge jeweils nur mit Ihrem Namen unterbreiten würden aber gerne auf Ihrer Webseite die Überschrift z.b. MAX-MORITZ & Col. setzen Wenn sie im Impressum beide Fimen angebe würden und auch getrennte AGB würde das reichen? Oder gibt es eine Zusatz wie "Intressengemeindschaft" der das unterstreicht? LG |
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| AW: Namensgebung der Firma Also, dann würde ich zwei EU gründen, mit zwei verschiedenen Webseits, und darauf hinweisen, dass die beiden Unternehmen zusammenarbeiten. |
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| AW: Namensgebung der Firma Hmmmm das wäre zwar eine Option, aber nicht die Lösung des Planspiels LG |
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| AW: Namensgebung der Firma Zitat:
Der jeweilige Geschäftspartner muss doch wissen, mit wem er Verträge macht. Eine Firmierung "& Col." setzt den Rechtsschein einer Gesellschaft (KG) mit den entsprechenden haftungsrechtlichen Konsequenzen.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: Namensgebung der Firma Grundsätzlich müßte das möglich sein, eine gemeinsamen Webseite zu benutzen; wobei allerdings immer die Gefahr besteht, dass es sich um eine gesellschaft handelt, bzw. handeln könnte. Überschrift Max Moritz Col.; geht nicht, weil hier - wie schon gesagt - der Rechtsschein einer Gesellschaft erzeugt wird. Man müßte dann schon schreiben: Max Computersysteme Moritz Softwarelösungen Also die beiden Unternehmen sauber trennen. Wegen der ganzen Problematik würde ich aber einem Einsteiger nicht ubedingt dazu raten. |
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| AW: Namensgebung der Firma Hmmmm die beiden Herren sind in meinem Denkbeispiel zukünftige ehemalige IT-Mitarbeiter die 20 Jahre in einem Rechenzentrumgearbeitet haben Heute habe ich ein Urteil in der Hand gehabt wo Computerfachleute auch als Freiberufler arbeiten können Wie wäre es mit einem Kürzel oder Logo im Beispiel :Max&Moritz MK IT-Diensleistung oder so dazu zwei getrenne Impressen und AGB Oder ähnlich wie das Beispiel von Bernie "Gemeindschaftswebseite der Firmen Max und Moitz |
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| AW: Namensgebung der Firma Grundsätzlich müßte das möglich sein; wie bei Ärzten, die eine Gemeinschaftspraxis betreiben; oder Steuerberaten, Rechtsanwälten. Man müßte dann nur klarstellen, dass es sich um einzelne rechtlich selbständige Unternehmen handelt und keine Gesellschaft wie z.B. eine GBR vorliegt. |
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| AW: Namensgebung der Firma Das könnte man a) durch eine ausführliche erklärung im Punkt unter uns b) durch getrennte Impressen (Impressums) c) getrennte AGB's und welche von den Beispielen meinst du nun genau ? Mir gefällt das mit der Gemeindschaftswebseite am besten |
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