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Nach Gründungszuschuss

Dies ist eine Diskussion zu Nach Gründungszuschuss innerhalb des Forums Gewerberecht

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Alt 19.01.2010, 16:46
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Smile Nach Gründungszuschuss

Hallo,

wenn man sich selbstständig mit Hilfe des Gründerzuschusses für 9 Monate gemacht hat und nun feststellt, dass die Selbstständigkeit nicht rentabel ist umd man sie wieder abmelden muss, wo müssen welche Anträge in welcher Frist gestellt werden,
um den Lebensunterhalt zu bestreiten, wenn kein fester Job als über 50-jährig in Sicht ist.

Danke
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  #2 (permalink)  
Alt 20.01.2010, 06:46
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AW: Nach Gründungszuschuss

Meiner Meinung nach direkt zur ARGE bzw. Job-Center.
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Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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