Dies ist eine Diskussion zu Muss man die AGB bestätigen? innerhalb des Forums Gewerberecht
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| Ich habe nur eine kurze und knappe Frage: Person A hat am Ende seines Bestellformulars für eine Dienstleitung (die monatlich Kosten aufwirft) eine Checkbox, die der Kunde erst vor Bestellung bestätigen muss. ("Ich bestätige die AGB usw.). Ist diese unbedingt notwenig oder reicht z.B. auch der Satz: "Mit Absenden des Formulars bestätige ich die AGB" ? Grüße Philipp |
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| AW: Muss man die AGB bestätigen? Ich halte es für sinnvoller, dass der Kunde explizit den Haken setzen muss. Der Kunde könnte sich sonst evtl. "herausreden", er hätte den Satz nicht gelesen, bzw. übersehen. Muss er jedoch aktiv den Haken setzen, also der Haken ist nicht voreingestellt gesetzt, ist diese Argumentation hinfällig. |
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| AW: Muss man die AGB bestätigen? |
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| AW: Muss man die AGB bestätigen? Meines Wissens nach, aber ich bin kein Jurist, besteht von der Warte aus keine Gefahr. Bin mir aber nicht sicher. Die Frage ist, warum denn unbedingt auf den Haken verzichten? Hat das konkrete technische Gründe? |
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| AW: Muss man die AGB bestätigen? genau, hat konkrete technische Gründe. Kennst du jemanden der mir diese Frage beantworten kann? Grüße Philipp |
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| AW: Muss man die AGB bestätigen? Kennen direkt nicht, aber in diesem Forum findet sich sicher jemand, der dies konkretisieren kann. Welche technischen Gründe, wenn ich fragen darf? Kenne mich in dem Gebiet zufälligerweise recht gut aus, vielleicht kann ich helfen? |
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| AW: Muss man die AGB bestätigen? Person A hat ein 4 Seitiges Bestellformular über Typo 3 von einem Programmierer erstellen lassen, am Ende des Formulares ist eben der besagte "haken" bei AGB zu machen, dies ist natürlich als pfltichtfeld deklariert. Wenn der Kunde nun vergisst den haken zu machen, wird aus irgendeinem Grund alles gelöscht, was der Kunde vorher eingeben hat. |
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