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Muss Herr A Gewerbeschein anmelden?

Dies ist eine Diskussion zu Muss Herr A Gewerbeschein anmelden? innerhalb des Forums Gewerberecht

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  #1 (permalink)  
Alt 17.08.2010, 14:19
Boardneuling
 
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Muss Herr A Gewerbeschein anmelden?

Hallo,

ich weiß, ähnliche Frage wurde hier schon gestellt, aber auf Bezug Schüler oder Krankengeld etc. Ich würde mich doch freuen, wenn hier jemand zu den folgenden konkreten Fall auch was sagen könnte:

Die Frage ist: Muss Herr A Gewerbeschein anmelden?

Herr B hat ein GmbH für IT (Computerinstall., Webseiten-Erstellen, WLan einrichten, Fehler,-Virussuchen etc.)

Herr B hat Herr A gefragt, ob er ihm zuarbeiten möchte. Herr A würde z.B. eine Webseite erstellen oder z.B. beim Kunde Windows installieren. Die Rechnung würde Herr A bei Herr B einreichen, Herr B reicht die Rechnung an den Kunden weiter.

Herr A macht diese nur nebenberuflich. Beim FA muss er anmelden, ist ja klar. Aber Herr B hat Herrn A geraten vorerst kein Gewerbeschein holen, sondern als Freiberufler zu arbeiten. Ist es richtig?

Vielen Dank voraus
Viele Grüße
sindan
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  #2 (permalink)  
Alt 17.08.2010, 16:10
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AW: Muss Herr A Gewerbeschein anmelden?

WEnns beim Finanzamt angemeldet wird, wird auch
die Einstufung Gewerbe/Freier Beruf vorgenommen;
und das obige ist eine gewerbliche Tätigkeit;
was auch i.d.R. verbindlich ist für die
gewerberechtliche Seite.

Ich sehe dadurch aber jetzt keine entscheidende Nachteile.
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  #3 (permalink)  
Alt 18.08.2010, 16:00
V.I.P.
 
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AW: Muss Herr A Gewerbeschein anmelden?

Zitat:
Zitat von sindana Beitrag anzeigen

Die Frage ist: Muss Herr A Gewerbeschein anmelden?
Das muß er immer, sobald er einen Gewerbebetrieb errichtet. Errichtet er keinen, muß er nicht.

Zitat:
Herr A würde z.B. eine Webseite erstellen oder z.B. beim Kunde Windows installieren.
Gewerbe.

Zitat:
Die Rechnung würde Herr A bei Herr B einreichen, Herr B reicht die Rechnung an den Kunden weiter.
Gewerblicher Subunternehmer. (Um jetzt mal die Problematik "Scheinselbständige Arbeitnehmer" außen vor zu lassen.)

Zitat:
Herr A macht diese nur nebenberuflich. Beim FA muss er anmelden, ist ja klar. Aber Herr B hat Herrn A geraten vorerst kein Gewerbeschein holen, sondern als Freiberufler zu arbeiten. Ist es richtig?
Nein. Was Herr B und Herr A beruflich machen, ist eindeutig ein Gewerbe.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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