Dies ist eine Diskussion zu Muss Arbeitslose Nebengewerbe in HWK eintragen? innerhalb des Forums Gewerberecht
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| Muss Arbeitslose Nebengewerbe in HWK eintragen? mal angenommen A. ist zur Zeit arbeitslos und bekommt ALG 1 und hätte zusätzlich ein Nebengewebe als Kosmetikerin angemeldet. A. übt dies zu Hause aus, mit sehr geringen Einnahmen. Nun käme die Handwerkskammer Düsseldorf und würde A. zwingen wollen dieses Gewerbe in die Handwerksrolle eintragen zu lassen. Auf welcher Rechtsgrundlage kann die HWK das? Kosmetik ist doch eigentlich kein Handwerk. Allerhöchstens handwerkähnlich. Und bei den geringen Einnahmen macht A. noch nicht mal regelmäßig Gewinn. Das Arbeitsamt sagt, Sie wäre arbeitslos, der Rest interessiert nicht. Und die HWK will natürlich eine Aufnahmegebühr und Beiträge sehen. Na was denn nun? Danke schon mal für´s lesen und antworten. |
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| AW: Muss Arbeitslose Nebengewerbe in HWK eintragen? Zitat:
Näheres siehe hier: http://http://www.hwk-duesseldorf.de...erksrolle.html
__________________ Gruß Klaus |
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| AW: Muss Arbeitslose Nebengewerbe in HWK eintragen? |
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| AW: Muss Arbeitslose Nebengewerbe in HWK eintragen? Zitat:
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__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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