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Musikalische Darbietung

Dies ist eine Diskussion zu Musikalische Darbietung innerhalb des Forums Gewerberecht

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Alt 05.05.2010, 10:54
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Musikalische Darbietung

Hallo zusammen, ich hab keine Ahnung, ob ich hier richtig bin, deshalb versuch ich es einfach mal.

Hier in Bayern gilt das Feiertagsgesetz, das besagt, dass musikalische Darbietungen am Karfreitag generell verboten sind. Nun hatte ich in meiner Wirtschaft an besagtem Tag gegen 22.50 Uhr das Radio in sehr geringer Lautstärke laufen, als 2 Polizisten rein kamen und mich aufforderten, sofort das Radio abzuschalten und dass es Konsequenzen für mich hätte, weil ich es überhaupt habe laufen lassen. Wohlgmerkt: Keine CD, keine Kassette, NUR ein ganz normaler Radiosender! Ein befreundeter Wirt ist in der gleichen Situation gewesen und hat vom Landratsamt schon einen Anhörungsbogen wegen dieser Ordnungswidrigkeit bekommen. Wird wohl bei mir auch noch kommen

Nun meine Frage: Ist Radio wirklich als musikalische Darbietung zu betrachten? Ich finde, da wird Haarspalterei betrieben...

Kann mir da vielleicht jemand weiterhelfen?

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