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LTD mit deutschen Inhaber

Dies ist eine Diskussion zu LTD mit deutschen Inhaber innerhalb des Forums Gewerberecht

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Alt 03.05.2007, 18:31
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LTD mit deutschen Inhaber

Gehen wir mal davon aus,dass eine Ltd. einen deutschen Director sowie shareholder hat,aber lediglich Geld durch eine Englische Internetseite (Werbung etc.) verdient.

Ist es so der Ltd. mit deutschen director+shareholder so möglich ohne Niederlassung in Deutschland zu operieren? Sachen wie Büro in England (Anschrift,kein registered office) Telefon in England etc sind vorhanden....

VIelen Dank!
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  #2 (permalink)  
Alt 03.05.2007, 21:36
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AW: LTD mit deutschen Inhaber

Hallo,
die Tatsache, dass der Director und der/die Shareholder aus Deutschland kommen, ist für die Notwendigkeit einer deutschen Zweigniederlassung nicht ausschlaggebend.
Interessant ist lediglich die Tatsache, wo das Unternehmen seine Umsätze macht und wo die Verwaltung des Unternehmens sitzt.
Wenn in England ein richtiges Büro unterhalten wird, das nicht nur aus einem Briefkasten besteht, ist es ohne Probleme möglich, ohne eine Niederlassung in Deutschland zu arbeiten.

MfG
tadelmann
__________________
Keine meiner Aussagen erhebt einen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit
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