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lizenz zum piercen?

Dies ist eine Diskussion zu lizenz zum piercen? innerhalb des Forums Gewerberecht

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  #1 (permalink)  
Alt 02.11.2010, 18:25
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Exclamation lizenz zum piercen?

hallo,

es würde mich brennend interressieren ob mann/frau eine lizenz oder änliches benötigt um ein piercing studio zu führen.person A befindet sich derzeit in einer piercing ausbildung in einem studio.person B sagte aus,dass eine ausbildung in einem studio ausreichen würde um anschließend piercen zu dürfen.person C-Z behaupten das gegenteil!nämlich das person A ein "wochenend seminar" besuchen müsste um eine lizenz zu bekommen!wer hat recht???
lg

Geändert von soniA7 (03.11.2010 um 08:26 Uhr).
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Alt 02.11.2010, 19:12
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AW: lizenz zum piercen?

Bitte Forenregeln einhalten, dann gibt es auch eine Antwort!
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  #3 (permalink)  
Alt 03.11.2010, 13:21
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AW: lizenz zum piercen?

Zum Piercen benötigt man keine Lizenz oder Prüfung - gar nichts! Wer piercen will kann das schon morgen machen, man braucht lediglich einen Gewerbeschein. Natürlich empfiehlt sich eine Ausbildung, das versteht sich ja von selbst. Wer will kann auch einen medizinischen Kurs zusätzlich machen. Auch das empfiehlt sich, aber eine Verpflichtung dazu gibt es nicht. Allerdings ist das natürlich auch ein Aushängeschild. Schließlich hat sich auch die Klientel in dem Bereich in den letzten Jahren verändert.

Siehe auch zum Beispiel:
http://www.innova-fachschulungen.de/..._piercing.html
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  #4 (permalink)  
Alt 03.11.2010, 13:38
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AW: lizenz zum piercen?

Zitat:
Zitat von 2much Beitrag anzeigen
Wer piercen will kann das schon morgen machen, man braucht lediglich einen Gewerbeschein. Natürlich empfiehlt sich eine Ausbildung, das versteht sich ja von selbst.
Man sollte dabei auch nicht vergessen, dass man sich im Falle einer Komplikation verantworten muss. Und die Berufshaftpflichtversicherung wird genau wissen wollen, wie qualifiziert man ist.

Ach ja: bitte dem Kunden immer schön mitteilen, dass er Komplikationen nicht über die Kasse behandelt kriegt, sondern schön selber zahlen darf (§52 II SGB V)!
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

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  #5 (permalink)  
Alt 03.11.2010, 17:24
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AW: lizenz zum piercen?

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Man sollte dabei auch nicht vergessen, dass man sich im Falle einer Komplikation verantworten muss. Und die Berufshaftpflichtversicherung wird genau wissen wollen, wie qualifiziert man ist.

Ach ja: bitte dem Kunden immer schön mitteilen, dass er Komplikationen nicht über die Kasse behandelt kriegt, sondern schön selber zahlen darf (§52 II SGB V)!
Kann ich dem Paragraphen nicht entnehmen:
Zitat:
§ 52 Leistungsbeschränkung bei Selbstverschulden

Haben sich Versicherte eine Krankheit vorsätzlich oder bei einem von ihnen begangenen Verbrechen oder vorsätzlichen Vergehen zugezogen, kann die Krankenkasse sie an den Kosten der Leistungen in angemessener Höhe beteiligen und das Krankengeld ganz oder teilweise für die Dauer dieser Krankheit versagen und zurückfordern.
Ein Piercing ist sicher keine Krankheit. Und Komplikationen holt man sich nicht vorsätzlich - auch dann nicht, wenn diese selbst verschuldet sind (z.B. durch ständiges Befummeln, schlechte Hygiene etc). Wenn eine mögliche Komplikation (z.B. Infektion, Taubheit) nicht selbst verschuldet ist, sondern durch den Piercer bedingt, so kann man ja den Piercer verklagen.
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Alt 03.11.2010, 17:37
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AW: lizenz zum piercen?

Zitat:
Zitat von 2much Beitrag anzeigen
Kann ich dem Paragraphen nicht entnehmen
Ich hatte auch II geschrieben, für den zweiten Absatz. Lies Dir den mal durch:
Zitat:
Zitat von §52 II SGB V
Haben sich Versicherte eine Krankheit durch eine medizinisch nicht indizierte ästhetische Operation, eine Tätowierung oder ein Piercing zugezogen, hat die Krankenkasse die Versicherten in angemessener Höhe an den Kosten zu beteiligen und das Krankengeld für die Dauer dieser Behandlung ganz oder teilweise zu versagen oder zurückzufordern.
Alles klar?
Zitat:
Wenn eine mögliche Komplikation (z.B. Infektion, Taubheit) nicht selbst verschuldet ist, sondern durch den Piercer bedingt, so kann man ja den Piercer verklagen.
Klar, das auch.
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Alt 03.11.2010, 20:50
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AW: lizenz zum piercen?

Darf ich einen Tacker zum piercen benutzen ?
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  #8 (permalink)  
Alt 03.11.2010, 21:43
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AW: lizenz zum piercen?

Du darfst alles, Süßer. Kuck aber, ob der gemäß dem MPG zugelassen ist und die MPBetreibV eingehalten wird, sonst tackert Dich der Staatsanwalt. Und der Anwalt des armen Opfers http://img104.imageshack.us/i/elaine...-piercing.jpg/ auch
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Alt 03.11.2010, 21:47
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Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Ich hatte auch II geschrieben, für den zweiten Absatz. Lies Dir den mal durch:
Autsch! Da hab ich mich wohl vergoogelt.

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Alles klar?
Ja!
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  #10 (permalink)  
Alt 04.11.2010, 09:22
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AW: lizenz zum piercen?

also danke erst mal!jetzt bin ich schlauer
hab aber auch noch was zur diskussion beizutragen.
ich kenne jemanden,der war wegen seinem augenbrauen piercing im hospital.er hat bei einer prügelei eins aufs auge bekommen,dass piercing hat sich entzündet.er hat es aber trotz schmerzen drin gelassen und es kam zur blutvergiftung!!! 1 woche krankenbett!
die versicherung hat gezahlt!!!
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