Dies ist eine Diskussion zu Livemusik auf Freischankfläche innerhalb des Forums Gewerberecht
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| Livemusik auf Freischankfläche zum Thema Livemusik bzw. Lärm von Gaststätten scheint alles gesagt - allerdings offenbar immer mit Bezug auf Städte, Siedlungen, Wohngebiete. Auf dem Land gibt es aber immer wieder Gaststätten in der Einöde oder in Weilern mit sehr wenigen Anwohnern. Gibt es auch für diese Betriebe generelle Einschränkungen was den Lärm zu bestimmten Uhrzeiten (z.B. Nachtruhe) betrifft? Da nur sehr wenige Anwohner vom Lärm betroffen sind, kann hier kaum von einer (schützenswerten) Allgemeinheit gesprochen werden. Gibt es also in Bayern verbindliche Uhrzeiten, ab denen der Betrieb auf Freischankflächen von Gaststätten insbesondere Musikveranstaltungen mit Livemusik Beschränkungen unterliegt, egal wo sich der Betrieb befindet? Vielen Dank im Voraus! |
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| gastwirtschaft, lärm |
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