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Limited Liability Company (LLC)

Dies ist eine Diskussion zu Limited Liability Company (LLC) innerhalb des Forums Gewerberecht

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Alt 26.08.2011, 09:53
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Limited Liability Company (LLC)

Mal angenommen jemand wollte in den USA ein Produkt verkaufen, hierzu würde er (ohne Geschäftspartner) eine LLC im Staate Michigan gründen. Gleichzeitig würde er aber auch über dieses Unternehmen eine Software in Deutschland vertreiben wollen. Weiter nehmen wir an, dass er die Gewinne dieses Unternehmens in Deutschland versteuern muss weil er in Deutschland lebt und deutscher Staatsbürger ist.

Es stellen sich in diesem hypothetischen Fall nun ein paar Fragen:

1) Welche Steuern würden in den USA anfallen und welche Steuern in Deutschland?

2) Ist es notwendig oder sinnvoll für das Geschäft in Deutschland eine unselbstständige Niederlassung zu gründen oder kann das amerikanische Unternehmen ein deutsches Bankkonto haben?

Beste Grüße,
Ged Murphy
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Alt 26.08.2011, 12:24
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AW: Limited Liability Company (LLC)

Zitat:
Zitat von gedmurphy Beitrag anzeigen
Welche Steuern würden in den USA anfallen und welche Steuern in Deutschland?
Dazu befragt man einen deutschen und einen US-amerikanischen Steuerberater, oder besser noch eine Steuerberatungsfirma, die in den USA und Deutschland ansässig ist bzw. sich mit dem deutsch-amerikanischen Steuerrecht auskennt. Die Konstruktion ist steuerlich viel zu komplex, um sie pauschal beantworten zu können. (Auch wenn sie einfach klingt.)

Steuerrecht ist in den USA übrigens Bundes- und Bundesstaatsangelegenheit, Michigan hat wie alle US-Bundesstaaten sein eigenes Steuerrecht, das parallel zum Bundessteuerrecht gilt. (VAT, also Mehrwertsteuer, ist z.B. Bundesstaatenangelegenheit.)

Zitat:
kann das amerikanische Unternehmen ein deutsches Bankkonto haben?
Man braucht keinen Wohnsitz in Deutschland, um in Deutschland ein Bankkonto zu eröffnen. Und in den USA keinen in den USA, um dort ein Konto zu eröffnen.

Die beschriebene Konstruktion wird aber zweifellos von den Finanzbehörden in Deutschland und den USA kritisch beäugt werden, weil der Verdacht naheliegt, daß eine steuervermeidende Konstruktion beabsichtigt ist. Aber immerhin gibt's ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den USA.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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