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ladenschlussgesetz (ladschlg) / kompetenz bund/land

Dies ist eine Diskussion zu ladenschlussgesetz (ladschlg) / kompetenz bund/land innerhalb des Forums Gewerberecht

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Alt 16.01.2010, 04:07
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ladenschlussgesetz (ladschlg) / kompetenz bund/land

hallo!

vor einiger zeit wurde die kompetenz zum recht des ladenschluss aus der konkurrierenden gesetzgebungskompetenz herausgenommen:

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_74.html

trotzdem existiert noch das ladenschlussgesetz:

http://www.gesetze-im-internet.de/ladschlg/index.html

neben dem landesrecht:

http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/ ("HLöG" suchen)

hierzu habe ich ein paar fragen:

1) wieso existiert das bundesgesetz noch?

2) wie ist das verhältnis vom bundesgesetz zum landesgesetz in diesem fall (kompetenz nach grundgesetz beachten!)?

3) allgemein: wenn die kompetenzverteilung geändert wird und bundes- oder landesgesetz nicht mehr übereinstimmen mit der kompetenzverteilung, bedarf es dann formeller aufhebungsverfahren in form eines gesetzes? gelten die bestehenden gesetze weiter? sind sie rechtswidrig (insbesondere im hinblick auf staatshaftung)?

zum jetzigen zeitpunkt ergibt das für mich nämlich keinen sinn.
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Alt 22.01.2010, 00:19
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AW: ladenschlussgesetz (ladschlg) / kompetenz bund/land

was man nicht alles durch zufall finden kann:

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_125a.html

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