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Kundenmitnahme bei Firmengründung

Dies ist eine Diskussion zu Kundenmitnahme bei Firmengründung innerhalb des Forums Gewerberecht

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  • 1 Post By TomRohwer

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  #1 (permalink)  
Alt 20.08.2012, 11:31
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Post Kundenmitnahme bei Firmengründung

Angenommen Angestellter Mustermann verlässt das Unternehmen, um sich in der selben Branche selbstständig zu machen. Aufgrund von Kontakten zu Bestandskunden des Unternehmens in dem er tätig ist, erwägt er, die Kunden über sein Vorhaben in Kentniss zu setzen, OHNE ihnen direkt anzubieten, den Bezug der angebotenen Dienstleistung künftig über das zu gründende Unternehmen fortzusetzen. Wäre dieses Szenarion zulässig? Falls nicht, kann man es umgehen um sich nicht strafbar zu machen?
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  #2 (permalink)  
Alt 20.08.2012, 12:37
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AW: Kundenmitnahme bei Firmengründung

Zitat:
Zitat von Forenjunkie Beitrag anzeigen
Angenommen Angestellter Mustermann verlässt das Unternehmen, um sich in der selben Branche selbstständig zu machen. Aufgrund von Kontakten zu Bestandskunden des Unternehmens in dem er tätig ist, erwägt er, die Kunden über sein Vorhaben in Kentniss zu setzen, OHNE ihnen direkt anzubieten, den Bezug der angebotenen Dienstleistung künftig über das zu gründende Unternehmen fortzusetzen.
Das würde m.E. von den Gerichten als unlauterer Wettbewerb (Verstoß gegen das UWG) eingestuft werden. Sofern der Angestellte nicht sowieso eine Klausel dazu in seinem Arbeitsvertrag hat.

Zitat:
Wäre dieses Szenarion zulässig?
So m.E. nicht.
Zitat:
Falls nicht, kann man es umgehen um sich nicht strafbar zu machen?
Warten.

Ein Jahr, zwei Jahre. Längere Konkurrenzausschlussklauseln sind meines Wissens nur zulässig, wenn sie mit ganz erheblichen Ausgleichszahlungen verbunden sind.
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An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson
(Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.)
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  #3 (permalink)  
Alt 20.08.2012, 12:44
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AW: Kundenmitnahme bei Firmengründung

herr mustermann darf sich artig von den kunden verabschieden, sollte sich aber hüten, personenbezogene daten (welche art von kunden ?) "mitzunehmen"
__________________
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Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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  #4 (permalink)  
Alt 20.08.2012, 12:51
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AW: Kundenmitnahme bei Firmengründung

Genauere Beschreibung Szenario:

Mustermann angestellt und dienstlich ständig im Kontakt zu Kunden. Um den Kunden vorzubereiten auf eventuelle Leistungsänderungen oder zwecks vermeidung von Komplikationen für Kunden, gibt er an, dass er das Unternehmen zu bestimmtem Zeitpunkt verlässt und der Kunde demnächst durch anderen Sachbearbeiter im Unternehmen betreut wird.

Wenn nun der Kunde fragt, weshalb Mustermann das Unternehmen verlässt und Mustermann klärt ihn auf, dass er sich in selbem Bereich verwirklicht, könnte es ja sein, dass der Kunde später von sich aus den Kontakt zum neuen Unternehmen sucht, da ihm die Zusammenarbeit immer gefallen hat.

Mustermann hatte angenommener Weise keine Vertraglichen verpflichtungen gegenüber des Ex-Unternehmens was Wettbewerb und Konkurenz angeht.


EDIT: Mustermann nimmt keinerlei Daten aus der alten Firma mit. Weder Rechnugen, noch Kontaktdaten. Er kennt aber den Namen der Kunten/Unternehmen und hat sie somit im Kopf. Er spricht auch nicht über das alte Unternehmen und mach es in keinster Weise schlecht, zieht auch keinerlei Vergleiche zwischen sich und dem Ex-Unternehmen. Er sagt nur: "Ich gehe demnächst weg und mache mich im selben Bereich selbstständig." nachdem sies passiert ist, ruft der Kunde an und meint: "Hey, damalige Zusammenarbeit war klasse, würden gern wieder mit Dir arbeiten."

Geändert von Forenjunkie (20.08.2012 um 12:56 Uhr). Grund: genauere Beschreibung
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Alt 20.08.2012, 12:57
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AW: Kundenmitnahme bei Firmengründung

Zitat:
Zitat von hera Beitrag anzeigen
herr mustermann darf sich artig von den kunden verabschieden, sollte sich aber hüten, personenbezogene daten (welche art von kunden ?) "mitzunehmen"
Wenn's Privatkunden sind. Unternehmen haben als solche keine personenbezogenen Daten.

(Man darf sie aber trotzdem nicht einfach mitnehmen...)

Aber die datenschutzrechtliche Seite bei der "Mitnahme" von Kundendaten ist in der Tat evident.
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  #6 (permalink)  
Alt 20.08.2012, 13:03
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AW: Kundenmitnahme bei Firmengründung

Zitat:
Zitat von Forenjunkie Beitrag anzeigen
Genauere Beschreibung Szenario:

Mustermann angestellt und dienstlich ständig im Kontakt zu Kunden. Um den Kunden vorzubereiten auf eventuelle Leistungsänderungen oder zwecks vermeidung von Komplikationen für Kunden, gibt er an, dass er das Unternehmen zu bestimmtem Zeitpunkt verlässt und der Kunde demnächst durch anderen Sachbearbeiter im Unternehmen betreut wird.

Wenn nun der Kunde fragt, weshalb Mustermann das Unternehmen verlässt und Mustermann klärt ihn auf, dass er sich in selbem Bereich verwirklicht, könnte es ja sein, dass der Kunde später von sich aus den Kontakt zum neuen Unternehmen sucht, da ihm die Zusammenarbeit immer gefallen hat.

Mustermann hatte angenommener Weise keine Vertraglichen verpflichtungen gegenüber des Ex-Unternehmens was Wettbewerb und Konkurenz angeht.


EDIT: Mustermann nimmt keinerlei Daten aus der alten Firma mit. Weder Rechnugen, noch Kontaktdaten. Er kennt aber den Namen der Kunten/Unternehmen und hat sie somit im Kopf. Er spricht auch nicht über das alte Unternehmen und mach es in keinster Weise schlecht, zieht auch keinerlei Vergleiche zwischen sich und dem Ex-Unternehmen. Er sagt nur: "Ich gehe demnächst weg und mache mich im selben Bereich selbstständig." nachdem sies passiert ist, ruft der Kunde an und meint: "Hey, damalige Zusammenarbeit war klasse, würden gern wieder mit Dir arbeiten."
Auch das kann sehr schnell mit dem UWG kollidieren.
Es dürfte immer angebracht sein, die Möglichkeiten und Grenzen mit Hilfe eines auf Wettbewerbsrecht spezialisierten Anwalts vorher zu prüfen.

Manches geht, anderes geht nicht.
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