Dies ist eine Diskussion zu Kundenakquise innerhalb des Forums Gewerberecht
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| folgendes Fallbeispiel. Herr A hat eine Firma als Kleinstgewerbe angemeldet. Herr B kennt einige in seinem Umfeld, die Interesse hätten an den Produkten von A. A freut sich über die neuen Kunden und möchte B gerne etwas dafür geben. (z.B. Geld). Wie kann er das machen und wie muss er das in der Steuer ausschreiben? Es soll natürlich Legal sein. Es gibt ja von vielen Firmen irgendwelche Geldleistungen wenn man einen neuen Kunden wirbt oder Partnerprogramme. Wie machen die denn das? Lieben Gruß und vielen Dank! |
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| AW: Kundenakquise Ich denke mal, man bezahlt eine Provision. Der Provisionsempfänger muss eventuell ein gewerbe anmelden, wenn er dauerhaft Provisionen bezieht. Welche andere vergütungsform sollte denn sonst vorschweben? |
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| AW: Kundenakquise Guten morgen, Ja doch Provision kann es schon sein. Aber die wird evtl. zwei mal gezahlt oder so. Dann brauch der Empfänger ja nicht gleich ein Gewerbe. Die Frage ist nur, wie der Versender das dann buchen muss. Lieben gruß und vielen Danke. |
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| AW: Kundenakquise Einnahme Überschussrechnung ohne Ausweis der UST? ich würde sagen: Ausgaben für Provisonen Beleg: Quittung des Provisonsempfängers Versteh jetzt auch nicht so ganz das Problem. Wenn es ein tiefergehendes steuerrechtliches Problem ist, vielleicht besser in einem Steuerforum einstellen. |
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