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Klein Gewerbe Fragen

Dies ist eine Diskussion zu Klein Gewerbe Fragen innerhalb des Forums Gewerberecht

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  #1 (permalink)  
Alt 03.01.2010, 20:45
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Klein Gewerbe Fragen

Hallo,

ich habe mal eine Frage.

Person A möchte ein Gewerbe anmelden (1 Man) also ist es doch ein Klein Gewerbe
nehme ich an?

Soweit ich gehört habe bis zu einer bestimmten Summe Person A nicht Umsatz Steuer Pflichtig stimmt das? Welcher Betrag wäre das?

Welche Pflichten ergeben sich noch (Buchhalter technisch) ?

Eine Andere Frage wäre:

Person A hat ein Rezept entwickelt für ein Gebäck z.B. hat ein Patent auf dieses und die vollen Rechte und hat ein Klein Gewerbe (sprich Gewerbe angemeldet)

Jetzt geht Person A zu dem Bäcker seines Vertrauen und lässt sein Rezept 1000 mal produzieren.

Darf Person A diese Erzeugnisse verkaufen?
Hat Person A noch irgendeine Verpflichtung z.B. dem Gesundheits-Amt oder muss er dieses irgendwo "nieder schreiben"?
Wen er die Erzeugnisse vom Bäcker abholt darf er diese mit nach Hause nehmen z.B. und dort von Hand verpacken oder muss dies vom Bäcker geschehen?

Ich weiß es sind viele Fragen ich hoffe trotzdem Sie können mir helfen.

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen
Marcel H.
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  #2 (permalink)  
Alt 03.01.2010, 21:48
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AW: Klein Gewerbe Fragen

Und das als Minderjähriger.
Herzlichen Glückwunsch.
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  #3 (permalink)  
Alt 03.01.2010, 22:07
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AW: Klein Gewerbe Fragen

Zitat:
Die Grenze liegt bei 17500,- EUR, dass Ganze nennt sich Kleinunternehmerregelung.
Ah das heißt wen ich nicht mehr als 17500,- Euro einnehme (Umsatz) muss ich keine Steuern zahlen?

Zitat:
Für die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle genügt die Einnahme-Überschuss-Rechnung.
Ich habe mich jetzt in den letzten Monaten mit vielen Sachen in dem Bereich beschäftigt.

Dies sagt mir spezial aber nichts gibt es dafür ein Beispiel oder ein Buch darüber damit man sich das an eignen kann?

Wie sieht es mit weiteren Verpflichtungen aus? z.B. Inventur und co.

Zitat:
Das mit den Keksen fällt ins Lebensrecht ein Mix aus Verbraucherschutz, Gefahrenabwehr und Gewerberecht sowie neuerdings auch der Verpackungsverordnung.
Ja okay nicht so gut.

Wie erfahre ich den ob das rechtens wäre?
Ich kann mich jetzt keine 5 Jahren mit allen Gesetzen beschäftigen.

Mir würde da Spontan die Idee kommen einen Anwalt zu fragen?

Zitat:
Und das als Minderjähriger. Herzlichen Glückwunsch.
Ich weiß ich nehme mir viel vor aber wenn das Klein Gewerbe gegründet ist bin ich voll Geschäftsfähig daher macht dies nichts zur Sache.

Ich bin dankbar für weitere Tipps und Anregungen.

Und danke für eure Hilfe.

Ich dutze euch mal ist ja schleßlich ein Forum.

Mit freundlichen Grüßen
Marcel H.
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  #4 (permalink)  
Alt 03.01.2010, 22:31
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AW: Klein Gewerbe Fragen

Zitat:
Ah das heißt wen ich nicht mehr als 17500,- Euro einnehme (Umsatz) muss ich keine Steuern zahlen?
Das betrifft nur die Umsatzsteuer. Unter 17.5000 kann man wählen, ob man die Veranlagung zur USt wählt, oder nicht.

Zitat:
Ich habe mich jetzt in den letzten Monaten mit vielen Sachen in dem Bereich beschäftigt.

Dies sagt mir spezial aber nichts gibt es dafür ein Beispiel oder ein Buch darüber damit man sich das an eignen kann?

Wie sieht es mit weiteren Verpflichtungen aus? z.B. Inventur und co.
Man unterscheidet Bilanzierung (doppelte Buchführung) und Einnahme- Überschussrechnung (einfache Buchführung).
Das gibts sicherlich Bücher drüber.
http://www.teialehrbuch.de/Kostenlos...-Rechnung.html

Zitat:
Wie sieht es mit weiteren Verpflichtungen aus? z.B. Inventur und co.
Bücher über Wareneingang und Ausgang

Zitat:
Wie erfahre ich den ob das rechtens wäre?
Ich kann mich jetzt keine 5 Jahren mit allen Gesetzen beschäftigen.
Das ist aber so üblich in Deutschland.

Zitat:
Mir würde da Spontan die Idee kommen einen Anwalt zu fragen?
Wieder Herzlichen Glückwunsch.
Mal abgesehen davon, vermute ich mal, dass sich u.a. wegen der verschiedenen Rechtsgebiete und der EU- harmonisierung wahrscheinlich niemand so richtig damit auskennt.

Das beste ist, glaube ich, man guckt mal nach, ob es Exisenzgründungsbriefe gibt, die sich speziell mit dem Thema beschäftigen, z.B. hier:
http://www.vr-region.de/site/vrfp_mi.../eg_start.html
http://www.gruenderblatt.de/branchen...-artikel7.html

Und bei einer größeren IHK nachfragen.
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  #5 (permalink)  
Alt 03.01.2010, 22:33
V.I.P.
 
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AW: Klein Gewerbe Fragen

Zitat:
Zitat von Marcel H.
Person A möchte ein Gewerbe anmelden (1 Man) also ist es doch ein Klein Gewerbe
nehme ich an?
Es gibt kein "Kleingewerbe". Es gibt nur Gewerbebetriebe.

Zitat:
Soweit ich gehört habe bis zu einer bestimmten Summe Person A nicht Umsatz Steuer Pflichtig stimmt das? Welcher Betrag wäre das?
Es gibt die sogenannte "Kleinunternehmerregelung", die besagt, daß Selbständige (Gewerbetreibende, Freiberufler, etc.) nicht umsatzsteuerpflichtig sind, wenn ihr Jahresumsatz weniger als 17.500 Euro betragen hat und für das Folgejahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro betragen wird. (§19 UStG)

Wer gemäß §19 UStG optiert, kann natürlich aber auch keinen Vorsteuerabzug machen.

Zitat:
Welche Pflichten ergeben sich noch (Buchhalter technisch) ?
Die Buchführungspflichten nach EStG, UStG usw. sind für alle gleich, mit der Einschränkung, daß Gewerbebetriebe bis 500.000 Euro Jahresumsatz bzw. 50.000 Euro Jahresgewinn nicht bilanzierungspflichtig sind (also einfache Einnahmen/Ausgaben-Buchführung machen können). Freiberufler sind nie bilanzierungspflichtig, allerdings können weder Gewerbetreibende noch Freiberufler ihr Unternehmen auf Dauer ernsthaft erfolgreich führen, ohne zu bilanzieren, da man ohne Bilanzierung seine eigenen betreibswirtschaftlichen Kennzahlen nicht wirklich kennt...
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #6 (permalink)  
Alt 03.01.2010, 22:35
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AW: Klein Gewerbe Fragen

Zitat:
ohne zu bilanzieren, da man ohne Bilanzierung seine eigenen betreibswirtschaftlichen Kennzahlen nicht wirklich kennt...
Mit Bilanzierung noch weniger.
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  #7 (permalink)  
Alt 04.01.2010, 00:16
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AW: Klein Gewerbe Fragen

Zitat:
Zitat von berniebär
Zitat:
ohne zu bilanzieren, da man ohne Bilanzierung seine eigenen betreibswirtschaftlichen Kennzahlen nicht wirklich kennt...
Mit Bilanzierung noch weniger.
Das läge dann aber allein daran, daß man nicht vernünftig bilanzieren kann...
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #8 (permalink)  
Alt 04.01.2010, 07:40
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AW: Klein Gewerbe Fragen

Zitat:
Das läge dann aber allein.
daran, daß man nicht vernünftig bilanzieren kann...
Das glaube ich nicht.
Die Steuer- bzw. Handelsbilanz ist vergangenheitsorientiert und unterliegt gesetzl. Formvorschriften.
Eine effiziente Steuerung und Kontrolle des Unternehmens ist aber nur mit Verfahren möglich, die auf zukünftige Größen abstellen und frei sind von rechtlichen Vorschriften.
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  #9 (permalink)  
Alt 04.01.2010, 13:53
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AW: Klein Gewerbe Fragen

Zitat:
Zitat von berniebär
Die Steuer- bzw. Handelsbilanz ist vergangenheitsorientiert und unterliegt gesetzl. Formvorschriften.
? EüR ist doch nach Ist, Bilanz nach Soll.
Oder ist mir jetzt der Sinn entgangen ?

Zitat:
Eine effiziente Steuerung und Kontrolle des Unternehmens ist aber nur mit Verfahren möglich, die auf zukünftige Größen abstellen und frei sind von rechtlichen Vorschriften.
Deswegen wird ja auch nach Bilanzbuchhaltung und Kostenbuchaltung unterschieden.
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  #10 (permalink)  
Alt 04.01.2010, 22:04
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AW: Klein Gewerbe Fragen

Hallo,

die Fragen habe ich jetzt einem Anwalt gestellt.

Was für mich noch wichtig wäre was genau muss ich Verwaltungstechnisch machen (Buchhaltung) ?

Mit freundlichen Grüßen
Marcel H.
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