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Kaufvertrag rechtens?

Dies ist eine Diskussion zu Kaufvertrag rechtens? innerhalb des Forums Gewerberecht

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  #1 (permalink)  
Alt 27.06.2010, 01:13
Boardneuling
 
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Kaufvertrag rechtens?

Hallo,

A ist im Besitz eines Gewerbes. Person B (Privatperson) möchte dieses übernehmen.
Aus div. Gründen muss zeitnah Ware bei einem Großhändler bestellt werden. Bis dahin wurden noch keine Verträge zwischen A und B abgeschlossen.
A und B haben zusammen Ware herausgesucht. A fordert nun B auf zu unterschreiben, obwohl B nicht berechtigt ist zu unterschreiben. Der Kaufvertrag wird mit der Adresse von A und mit der Unterschrift von B unterzeichnet.

Kann B vollständig vom Kaufvertrag zurücktreten? Wer muss die Ware annehmen?
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  #2 (permalink)  
Alt 27.06.2010, 08:05
V.I.P.
 
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AW: Kaufvertrag rechtens?

Da stellt sich erst mal die Frage, ob ein Kaufvertrag zustande gekommen ist und zwischen wem.
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  #3 (permalink)  
Alt 27.06.2010, 11:21
Boardneuling
 
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AW: Kaufvertrag rechtens?

Beim Großhändler ist es nur möglich mit einem Gewerbeschein einzukaufen, demzufolge wäre A in Betracht zu ziehen.
Der Kaufvertrag ist wie oben schon erwähnt mit der Anschrift von A versehen, die Unterschrift jedoch von B (A hat B aufgefordert zu unterchreiben, obwohl B keinerlei Berechtigung hatte).

Benötigt Ihr die AGBs des Großhändlers oder kann man die Frage auch so beantworten?
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  #4 (permalink)  
Alt 27.06.2010, 12:57
V.I.P.
 
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AW: Kaufvertrag rechtens?

Mit Gewerbeschein und sowas hat das nichts zu tun;
sondern hier gehts um die elementaren Grundzüge des Vertragsrechts:
Angebot und Annahme des Angebotes.

Da kann man eventuell zu dem Ergebnis kommen, dass kein Vertrag zustande gekommen ist, weil der Vertragspartner nicht eindeutig
ist.

Man könnte auch zu dem Ergebnis kommen, dass die beiden dem
Großhändler gegenüber gesamtschuldnerisch haften;
dass heißt der Großhändler kann sich jweils an einen von den
beiden wenden; und die beiden müssen das dann unter sich ausmachen.

Letzteres würde ich bevorzugen.
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  #5 (permalink)  
Alt 27.06.2010, 15:03
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AW: Kaufvertrag rechtens?

Ah, jetzt verstehe ich wie das gemeint war.

Welche Möglichkeiten gibt es nun, damit B sich vom "Kaufvertrag" distanzieren kann und gegenenfalls A die Ware annehmen muss?

Der Großhändler wird sich meiner Meinung nach zuerst an A wenden, oder täusche ich mich da?
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  #6 (permalink)  
Alt 27.06.2010, 15:37
V.I.P.
 
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AW: Kaufvertrag rechtens?

Man könnte argumentieren, dass A beim Großhändler angemeldet ist
und sein Briefpapier verwendet worden ist;
B ist aber nicht vetretungsberechtigt für den A;
insofern wäre kein Kaufvertrag zwischen A und dem Großhändler
zustande gekommen; zwischen B und dem Großhändler kommt dann
auch kein vertrag zustande, weil B nur in nicht rechstwirksamer
vertetung des A gehandelt hat.

Aber wenn B was unterschrieben hat, wird er sich sicherlich
auch etwas bei gedacht haben.

Da gibts jetzt sicherlich viele Möglichkeiten.
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  #7 (permalink)  
Alt 27.06.2010, 22:19
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AW: Kaufvertrag rechtens?

Was sich B dabei gedacht hat? B hat unterschrieben, weil auch letztendlich er die Ware haben wollte. Aus div. Gründen möchte er aber nun vollständig zurücktreten.

Ich denke der Großhändler wird sich so nicht zufrieden geben, er will die Ware auf jeden Fall "an den Mann" bringen.

Wie liegen die Chancen? 50/50? oder liegen die Chancen eher bei B?
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  #8 (permalink)  
Alt 28.06.2010, 14:31
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AW: Kaufvertrag rechtens?

Zurücktreten geht nicht.

Die einzige Möglichkeit ist m.E., dass kein Kaufvertrag zustande gekommen ist
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  #9 (permalink)  
Alt 29.06.2010, 20:46
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AW: Kaufvertrag rechtens?

Vielen herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort!
Ich werde mich mit diesem Thema näher auseinandersetzen.
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