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kann ein oder 2 gesellschafter einen geschäftsfüher einfach so rauswerfen

Dies ist eine Diskussion zu kann ein oder 2 gesellschafter einen geschäftsfüher einfach so rauswerfen innerhalb des Forums Gewerberecht

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Alt 25.09.2010, 23:36
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kann ein oder 2 gesellschafter einen geschäftsfüher einfach so rauswerfen

geschäftsfüher aus einer gmbh nur wegen banalen sachen und weil einem das gesicht nicht mehr gefällt rauszuwerfen. obwohl zb. der vertrag auf 3 Jahre festgeschrieben ist. gründe könnten ja sein das der Gesellschafter sich nicht mehr mit dem GF versteht und nicht genau das macht was der gesellschafter will und der gesellschafter wieder mal ein altes konzet/idee ändert und eine sache die er früher mal realisieren wollte nicht mehr realisieren will.

Geändert von clio.dd (26.09.2010 um 01:05 Uhr).
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Alt 25.09.2010, 23:43
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AW: kann ein oder 2 gesellschafter einen geschäftsfüher einfach so rauswerfen

Rechtsberatung ist hier nicht erlaubt; auch nicht für eine Bekannte des Users clio.dd. Bitte Beitrag forenkonform abändern.
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ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

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  #3 (permalink)  
Alt 26.09.2010, 01:06
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AW: kann ein oder 2 gesellschafter einen geschäftsfüher einfach so rauswerfen

habs geendert
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  #4 (permalink)  
Alt 26.09.2010, 14:11
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AW: kann ein oder 2 gesellschafter einen geschäftsfüher einfach so rauswerfen

Zitat:
Zitat von clio.dd Beitrag anzeigen
und nicht genau das macht was der gesellschafter will
der gesellschafter ist weisungnsbefugt dem geschäftsführer gegenüber. wenn der gf das nicht tun will, was ihm gesagt wird, könnte das ein vertragsbruch darstellen und der vertrag könnte gekündigt werden.

aber anhand der schilderung ist das nicht zu sagen. und man müßte auch genau wissen, was vertraglich vereinbart wäre...

geschäftsführer sind nicht wie arbeitnehmer zu sehen. aber man kann sie nur rauswerfen, wenn sie ihren teil des vertrages nicht einhalten, nicht weil einem "das gesicht nicht mehr passt".
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  #5 (permalink)  
Alt 27.09.2010, 01:01
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AW: kann ein oder 2 gesellschafter einen geschäftsfüher einfach so rauswerfen

was ist wenn der gesellschafter eine idee früher für gut und richtig hielt und nach einem halben jahr sich das anders überlegt hatt und dann gegen diese frühere idee ist.
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  #6 (permalink)  
Alt 27.09.2010, 12:40
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AW: kann ein oder 2 gesellschafter einen geschäftsfüher einfach so rauswerfen

er kann seine meinung ändern. sowas kommt vor... würde im vertrag etwas über diese idee drin stehen und wäre sie geschäftsziel, dann wäre das was anderes. das ist aber vermutlich nicht der fall.... der gesellschafter ist der boss, er sagt wos lang geht und geschäftsführer muss danach handeln (solange vertraglich nix anderes geregelt wäre...).
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Alt 01.10.2010, 11:10
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AW: kann ein oder 2 gesellschafter einen geschäftsfüher einfach so rauswerfen

Für leitende Angestellte gelten besondere, eingeschränkte Kündigungsvorschriften. Ein GmbH-Geschäftsführer ist ein leitender Angestellter (es sei denn, er übt seine Tätigkeit auf Grundlage eines Dienstvertrages aus, das geht auch), und kann jederzeit entlassen werden, mit den dafür vorgesehenen Kündigungsfristen, oder fristlos bei vorliegen eines wichtigen Grundes. Zwischenzeitlich, zwischen Kündigung und Beendigung des Angestelltenverhältnisses, können ihm die Gesellschafter entsprechend dem Gesellschaftsvertrag jederzeit die Geschäftsführung entziehen, müssen ihn aber dann natürlich bis zum Ende des Angestelltenverhältnisses weiterbezahlen.

Üblicherweise regelt man sowas mit einem Aufhebungsvertrag und einer Abfindung, üblicherweise ist das auch von vornherein im Anstellungsvertrag des Geschäftsführers geregelt.

Ein Geschäftsführer hat aber niemals Anspruch darauf, seine Tätigkeit weiterzuführen, wenn die nötige Mehrheit der Gesellschafterversammlung ihn abberufen will.

(Detailliertes gut aufbereitet dazu:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_A....html#tocitem9
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #8 (permalink)  
Alt 01.10.2010, 11:13
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Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
geschäftsführer sind nicht wie arbeitnehmer zu sehen. aber man kann sie nur rauswerfen, wenn sie ihren teil des vertrages nicht einhalten, nicht weil einem "das gesicht nicht mehr passt".
Die Gesellschafter können sie jederzeit von ihrem Posten abberufen - Ansprüche haben Geschäftsführer ggf. nur darauf, daß die finanzielle Seite des Vertrags erfüllt wird.

Der frühere Geschäftsführer bezieht dann unter Umständen noch bis Vertragsende sein Gehalt weiter - aber Geschäftsführer der Gesellschaft mit der daran hängenden Vertretungsbefugnis ist er exakt nur so lange, wie die Gesellschafter das wollen. Und die müssen es nicht begründen, warum sie ihn nicht mehr wollen.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #9 (permalink)  
Alt 01.10.2010, 12:19
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Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Die Gesellschafter können sie jederzeit von ihrem Posten abberufen - Ansprüche haben Geschäftsführer ggf. nur darauf, daß die finanzielle Seite des Vertrags erfüllt wird.

Der frühere Geschäftsführer bezieht dann unter Umständen noch bis Vertragsende sein Gehalt weiter - aber Geschäftsführer der Gesellschaft mit der daran hängenden Vertretungsbefugnis ist er exakt nur so lange, wie die Gesellschafter das wollen. Und die müssen es nicht begründen, warum sie ihn nicht mehr wollen.
jo, stimmt so. ich wollte halt nur sagen, falls der geschäftsführer seinen vertrag ordnungemäß ausführt, dann kann man ihn nicht kündigen, in dem sinne von: bleibst zu hause, kriegst kein geld mehr. die kohle kriegt er dann halt weiter. blos bruacht er nix mehr für tun.

und ich meine geschäftsführer zählen nicht als leitende angestellte... da is noch ein unterschied, wennste mich fragst, irgendwas war da....
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  #10 (permalink)  
Alt 01.10.2010, 12:51
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Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
und ich meine geschäftsführer zählen nicht als leitende angestellte... da is noch ein unterschied, wennste mich fragst, irgendwas war da....
Meinst Du vielleicht den Unterschied zwischen einem angestellten Geschäftsführer und einem geschäftsführenden Gesellschafter?
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