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Justiziar im Unternehmen

Dies ist eine Diskussion zu Justiziar im Unternehmen innerhalb des Forums Gewerberecht

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Alt 18.07.2011, 18:08
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Justiziar im Unternehmen

Weiß jemand, ob ein Justiziar (kein zugelassener Anwalt), der für ein Uternehmer rechtsberatend tätig ist, nach dem RDG registriert werden muss? Beispielsweise ein Sachbearbeiter in einem Versicherungsunternehmen? Danke im Voraus.
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  #2 (permalink)  
Alt 18.07.2011, 21:26
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AW: Justiziar im Unternehmen

Das ist im Teil 2 RDG (Beratung durch nicht registrierte)
und durch Teil 3 RDG (Beratung durch registrierte)
genau definiert.
Da ich keine Ahnung habe, worum sich ihre anvisierte Beratung
genau handelt, kann ich dazu auch nichts näheres sagen.
http://www.gesetze-im-internet.de/rdg/
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  #3 (permalink)  
Alt 18.07.2011, 21:35
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AW: Justiziar im Unternehmen

Das RDG sagt "Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten".

Ein Justitiar wird aber überhaupt nicht in "fremden Angelegenheiten" tätig, sondern schlicht für seinen Arbeitgeber.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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