Dies ist eine Diskussion zu Impressum und Kleingewerbe innerhalb des Forums Gewerberecht
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| Impressum und Kleingewerbe ganz kurze Frage: Muss in ein Impressum (wenn man ein Kleingewerbe hat) ab dem ersten Tag eine USTID stehen? Ich habe schon viele Seiten gesehen wie "USTID ist beantragt) oder ähnliches. Ist das rechtlich legal? |
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| AW: Impressum und Kleingewerbe bei "normalen" unternehmen muss sie im impressum stehen, sonst riskiert man eine abmahnung. ob es für kelingewerbe ausnahmen gibt, kann ich nicht sagen, ich denke aber nicht. sofern man noch keine hat, würde ich reinschreiben: "ist beantragt". damit sollte man auf der sicheren seite sein. in keinem fall einfach nix schreiben. |
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| AW: Impressum und Kleingewerbe ok dann schreibt Person A "ist beantragt" vielen dank für den tip Geändert von papillon121 (21.06.2011 um 22:04 Uhr). |
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| AW: Impressum und Kleingewerbe uijuijui.... du sollst doch die forenregeln einhalten. |
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| AW: Impressum und Kleingewerbe erledigt :-) ich hoffe, dass passt dann auch so mit dem "ist beauftragt" |
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| AW: Impressum und Kleingewerbe |
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| AW: Impressum und Kleingewerbe ich habe gerade folgendes gelesen: "Wenn ein Anbieter keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hat, ist er auch nicht verpflichtet, Angaben über eine solche Nummer in das Impressum aufzunehmen. So hat inzwischen auch das LG Frankfurt a.M. entschieden. Es bedarf dann auch nicht etwa der Angabe der Steuernummer." Quelle: http://haerting.de/de/3_lawraw/faqs/...e_objectID=351 --> bei Punkt 17 stimmt das etwa? Demnach braucht ein Kleinuntenrehmer im Impressum keine Nummer anzugeben. |
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| AW: Impressum und Kleingewerbe Gemäß der Kleinunternehmerregelung hat man doch keine USt Nummer; also kann man sie wahrscheinlich auch nicht eintragen. Andererseits sind solche speziellen steuerfragen aber wahrscheinlich besser im Steuerforum aufgehoben. |
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| AW: Impressum und Kleingewerbe Zitat:
Die USt-Ident-Nummer muß im Impressum einer Website angegeben werden, wenn eine solche vorhanden ist. § 5 TMG Allgemeine Informationspflichten (1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: (...) in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer, (...) Wer keine USt-Ident-Nummer hat, kann logischerweise keine angeben, wer noch keine hat, weil sie noch nicht zugeteilt wurde, kann logischerweise auch keine angeben. Und eine USt-Ident-Nummer haben muß man nicht, es sei denn, man will als Umsatzsteuerpflichtiger am innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr teilnehmen.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Impressum und Kleingewerbe Zitat:
Und daß man die normale (Umsatz-)Steuernummer nicht angeben muß, ergibt sich schlicht daraus, daß es keine Rechtsvorschrift gibt, die dies vorschreibt. Zitat:
Zitat:
(Es gibt - wenn ich das noch richtig im Kopf habe, das hat mir mal ein Steuerberater erklärt, aber ich habe es gleich wieder vergessen... es gibt ganz grundsätzlich auch die Konstellation, daß jemand mit Umsatzsteuerbefreiung nach §19 UStG dennoch eine USt-Ident-Nummer haben kann. Man frage mich aber bitte nicht nach Sinn, Zweck und Zusammenhang, mein Gehirn hat sich seinerzeit vernünftigerweise geweigert, sich das im Detail zu merken. Aber: "irgendwas war da". Glaube ich.)
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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