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Hochzeitsfahrten mit dem Oldie

Dies ist eine Diskussion zu Hochzeitsfahrten mit dem Oldie innerhalb des Forums Gewerberecht

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  #1 (permalink)  
Alt 02.09.2008, 12:45
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Hochzeitsfahrten mit dem Oldie

Hi Leute, folgendes steht zur Diskussion:

Person A möchte zur Deckung der Unterhaltungskosten mit seinem "Schätzchen" Hochzeitsfahrten durchführen, also Auto mit Fahrer/Chauffeur. Person A hat bereits einen Gerwerbeschein (Kleingewerbe) für Handelsgeschäfte.

1. Fällt Person A tatsächlich unter das Personenbeförderungsgesetz und braucht einen Pbs?

2. Gilt dieser Pbs nur für eine Stadt? Wegen der Ortskundeprüfung...

3. Braucht Person A zusätzlich eine Mietwagenkonzession und wenn ja, warum?

Ähnliche Fragen wurden schon hier schon einmal besprochen: http://www.juraforum.de/forum/t248488/s.html
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Alt 02.09.2008, 13:50
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  #3 (permalink)  
Alt 02.09.2008, 20:19
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AW: Hochzeitsfahrten mit dem Oldie

Zitat:
Zitat von Loop
Welche Deiner Fragen wurde denn da noch nicht beantwortet?!
Insbesondere Frage 2 und 3.
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  #4 (permalink)  
Alt 03.09.2008, 13:57
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Wenn die Betriebskosten nicht überschritten werden braucht man keinen Personenbeförderungsschein und damit erübrigt sich Frage 2. Sollte ein PBSchein erforderlich sein ist der nicht auf die Gemeinde beschränkt, da kein Taxenbetrieb vorliegt (§ 47 PBefG).
Warum sollte man eine Mietwagenkonzession brauchen? Ich dachte er fährt selber?
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  #5 (permalink)  
Alt 03.09.2008, 19:37
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§1, Abs.2 PBefG sieht eine Ausnahme vor:
(2) Diesem Gesetz unterliegen nicht Beförderungen
1.mit Personenkraftwagen, wenn das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt;
Quelle: http://bundesrecht.juris.de/pbefg/__1.html

Wenn A jetzt 300,- € für so eine Hochzeitsfahrt im klassischen Jaguar nimmt (Stretchlimos kosten 350,- € aufwärts), würde das die Betriebskosten dieser Fahrt ja übersteigen. Die jährlichen Betriebskosten allerdings nicht. Eben diese Auslegungssache steht ja zur Diskussion!

Der Haken an der Sache ist: Wenn in verschieden Brautstudios usw. Flyer ausliegen, wird über kurz oder lang auch der ein oder andere Chauffeurdienst darauf aufmerksam und könnte Person A z.B. abmahnen, wenn er ohne Pbs chauffiert, obwohl er einen bräuchte. Person A müsste übrigens rund 6x fahren, um alle Kosten für den Wagen zu decken.


Zur Frage Mietwagenkonzession ja/nein:
§49 Abs.4 PBefG:
Verkehr mit Mietwagen ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die nur im ganzen zur Beförderung gemietet werden und mit denen der Unternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt und die nicht Verkehr mit Taxen nach § 47 sind. Mit Mietwagen dürfen nur Beförderungsaufträge ausgeführt werden, die am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingegangen sind...

Überhaupt darauf gekommen bin ich wegen dieser Seite: http://www.toplimos.de/wichtige_hinweise.htm
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Alt 04.09.2008, 10:27
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AW: Hochzeitsfahrten mit dem Oldie

Wie ich im anderen Thread schon geschrieben habe:
Zitat:
Ohne mich vertieft im PBefG auszukennen bin ich mir ziemlich sicher, dass mit Betriebskosten die Kosten gemeint sind, die durch die konkrete Benutzung entstanden sind. Dazu gehören also Sprit, Reinigung, Abnutzung (für die gefahrenen Km); nicht jedoch die Versicherung oder Kfz-Steuer. Denn diese sind nicht durch die konkrete Fahrt entstanden; vielmehr muss A die auch bezahlen, wenn der Wagen in der Garage geblieben wäre.
300 Euro pro Fahrt wäre dann sicherlich weit überhalb der Betriebskosten. Wer in solchem Umfang Dienstleistungen anbietet unterfällt damit schon dem PBefG mit allen Schikanen. Also dann auch der Mietkonzessionspflicht. Die Geringfügigkeitsklausel des § 1 II Nr. 1 PBefG sperrt nämlich sowohl die Erforderlichkeit des Personenbeförderungsscheines, als auch die Mietwagenkonzession.
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Alt 04.09.2008, 11:22
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AW: Hochzeitsfahrten mit dem Oldie

Soll man gar nicht glauben, wie aufwändig das alles werden kann! Manchmal kann ich die Auswanderer verstehen...

@ Loop: Also danke mal!
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