Dies ist eine Diskussion zu Hochzeitsfahrten mit dem Oldie innerhalb des Forums Gewerberecht
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| Hochzeitsfahrten mit dem Oldie Person A möchte zur Deckung der Unterhaltungskosten mit seinem "Schätzchen" Hochzeitsfahrten durchführen, also Auto mit Fahrer/Chauffeur. Person A hat bereits einen Gerwerbeschein (Kleingewerbe) für Handelsgeschäfte. 1. Fällt Person A tatsächlich unter das Personenbeförderungsgesetz und braucht einen Pbs? 2. Gilt dieser Pbs nur für eine Stadt? Wegen der Ortskundeprüfung... 3. Braucht Person A zusätzlich eine Mietwagenkonzession und wenn ja, warum? Ähnliche Fragen wurden schon hier schon einmal besprochen: http://www.juraforum.de/forum/t248488/s.html |
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| AW: Hochzeitsfahrten mit dem Oldie Welche Deiner Fragen wurde denn da noch nicht beantwortet?!
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| AW: Hochzeitsfahrten mit dem Oldie Zitat:
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| AW: Hochzeitsfahrten mit dem Oldie Wenn die Betriebskosten nicht überschritten werden braucht man keinen Personenbeförderungsschein und damit erübrigt sich Frage 2. Sollte ein PBSchein erforderlich sein ist der nicht auf die Gemeinde beschränkt, da kein Taxenbetrieb vorliegt (§ 47 PBefG). Warum sollte man eine Mietwagenkonzession brauchen? Ich dachte er fährt selber?
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| AW: Hochzeitsfahrten mit dem Oldie §1, Abs.2 PBefG sieht eine Ausnahme vor: (2) Diesem Gesetz unterliegen nicht Beförderungen 1.mit Personenkraftwagen, wenn das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt; Quelle: http://bundesrecht.juris.de/pbefg/__1.html Wenn A jetzt 300,- für so eine Hochzeitsfahrt im klassischen Jaguar nimmt (Stretchlimos kosten 350,- aufwärts), würde das die Betriebskosten dieser Fahrt ja übersteigen. Die jährlichen Betriebskosten allerdings nicht. Eben diese Auslegungssache steht ja zur Diskussion! Der Haken an der Sache ist: Wenn in verschieden Brautstudios usw. Flyer ausliegen, wird über kurz oder lang auch der ein oder andere Chauffeurdienst darauf aufmerksam und könnte Person A z.B. abmahnen, wenn er ohne Pbs chauffiert, obwohl er einen bräuchte. Person A müsste übrigens rund 6x fahren, um alle Kosten für den Wagen zu decken. Zur Frage Mietwagenkonzession ja/nein: §49 Abs.4 PBefG: Verkehr mit Mietwagen ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die nur im ganzen zur Beförderung gemietet werden und mit denen der Unternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt und die nicht Verkehr mit Taxen nach § 47 sind. Mit Mietwagen dürfen nur Beförderungsaufträge ausgeführt werden, die am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingegangen sind... Überhaupt darauf gekommen bin ich wegen dieser Seite: http://www.toplimos.de/wichtige_hinweise.htm |
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| AW: Hochzeitsfahrten mit dem Oldie Wie ich im anderen Thread schon geschrieben habe: Zitat:
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