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Hobbymäßige Grafikarbeiten. Rechnung?

Dies ist eine Diskussion zu Hobbymäßige Grafikarbeiten. Rechnung? innerhalb des Forums Gewerberecht

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  #1 (permalink)  
Alt 13.01.2012, 17:08
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Hobbymäßige Grafikarbeiten. Rechnung?

Guten Tag.
Nehmen wir mal an Person X erstellt als Hobby kleine Flyer für kleine Firmen. Dafür bekommt dieser ca. 100€. Einnahmen sind allerdings nicht regelmäßig.

Firma Y verlangt nun eine Rechnung von Person X. Darf Person X eine Rechnung schreiben?
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  #2 (permalink)  
Alt 13.01.2012, 17:53
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AW: Hobbymäßige Grafikarbeiten. Rechnung?

Ja, was denn...hat er die Kohle bisher schwarz kassiert?

Er muss eine Rechnung schreiben, wobei für ihn als Kleinunternehmer Erleichterungen gelten. Und natürlich muss er die Einnahmen versteuern.
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Albert Einstein

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  #3 (permalink)  
Alt 13.01.2012, 18:15
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AW: Hobbymäßige Grafikarbeiten. Rechnung?

Das mit dem Versteuern ist kein Problem, hört sich nur schlimm an. Man muss lediglich bei der Steuererklärung die zusätzlichen Einkünfte angeben. 100 € interessieren aber wohl keinen. Im Zweifel einfach beim FA anrufen. Bei uns sind die nett, leider nicht überall, wie ich hörte.

Wichtig: Es darf natürlich keine MWSt ausgewiesen werden! Das dürfen nur USt-pflichtige Unternehmer!
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Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
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  #4 (permalink)  
Alt 13.01.2012, 18:23
V.I.P.
 
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AW: Hobbymäßige Grafikarbeiten. Rechnung?

Zitat:
Zitat von 2much Beitrag anzeigen
Das mit dem Versteuern ist kein Problem, hört sich nur schlimm an.
Stimmt...wenn man es immer schön ordentlich macht...

Zitat:
Man muss lediglich bei der Steuererklärung die zusätzlichen Einkünfte angeben. 100 € interessieren aber wohl keinen.
Wie, die interessieren keinen? Je nach Steuersatz werden davon Steuern abgezogen, so einfach ist das. Natürlich sollte man nachdenken, welche Werbungskosten entstanden sind.
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