Dies ist eine Diskussion zu Heizzähler dreht ohne das die Heizung eingeschaltet ist ..... innerhalb des Forums Gewerberecht
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| Heizzähler dreht ohne das die Heizung eingeschaltet ist ..... Herr G. ist seit märz 2006 Pächter eines Eiscafe & Bistros. Immer wieder hörte Herr G. von Stammgästen, die auch vorher im Laden waren, das es Probleme mit der Heizung gab. Diese funktionierte wohl nicht richtig und die Heizkosten schellten in die Höhe , so das am Jahresende immer eine enorme Nachzahlung (ca. 1000 ) für den Vorpächter bestand. Der Verpächter begründete das damit, daß die Nebenkosten nie angepaßt wurden. Dieses klingt für Herrn G. persönlich auch glaubwürdig. Der Heizkörper wurde bei der Übernahme von Herrn G. gewechselt. Der Heizkörper funktioniert einwandfrei. Er schaltet sich sofort ein und sofort aus. Herr G. hat seit März nicht geheizt. Aus dem Grund, weil sich im Gastraum einige Kühlschränke, eine große Kaffeemaschine und die Eisvitrine befinden. Diese geben soviel Hitze ab, das meistens die Tür aufstehen muß damit es nicht zu warm ist. Zuerst hat Herr G. nichts auf die Bemerkungen der Gäste gegeben. Doch heute hat er mal auf seinen Zähler (Digitalzähler) in dem Heizraum geguckt und sich die Zählerstände notiert (cm3 und kw/h). Nach drei Stunden ist er wieder in den Heizraum gegangen und hat sich den Zählerstand mit dem notierten verglichen. Beide Zahlen haben sich verändert und das Heizungsrohr, wo Eisdiele draufsteht, war beide Male heiß. Nun fragt sich Herr G. wie kann das sein. Die Heizungen die sich in Herrn G. seinem Gastraum und auf dem WC und in der Küche befinden waren in diesem Zeitraum definitiv nicht an und sie waren auch alle kalt. Wie soll Herr G. nun reagieren ??? Soll er seinen Verpächter darauf ansprechen ?? Oder soll Herr G. eine Rechtschutzversicherung abschließen und erst bei der Abrechnung was dazu sagen ??? Welche Möglichkeiten und Rechte hat Herr G. ??? |
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| AW: Heizzähler dreht ohne das die Heizung eingeschaltet ist ..... Hallo! Zunächst sei die sog. Karenzzeit bei den Rechtsschutzversicherungen erwähnt: Nach Abschluss der Versicherung werden 3 Monate lang noch keine Fälle bearbeitet und danach auch nur jene die nicht während oder vor dieser Karenzzeit begonnen haben. Hat Herr G. denn schon mal daran gedacht, daß HEIZZÄHLER auch für das WARMWASSER gelten können? Zum Beispiel ist das bei älteren Ölheizungen der Fall. Dort gibt es einen Zähler für den Ölverbrauch. Das Öl wird aber nich nur für Heizkörper sondern auch für das Warmwasser verwendet. Dies sollte zunächst als Quelle des laufenden Zählers ausgeschlossen werden, bevor man sich zu weit vorwagt und mehr Schaden als Nutzen anrichtet. Und Herr G. sollte auch das Gespräch mit dem Verpächter suchen, damit ggf. Mißverständnisse ausgeräumt werden können. Wenn sich dann herauskristallisiert, daß etwas mit dem Zähler nicht stimmt, dann kann man weiter sehen. Warten würde ich anstelle des Herrn G. nicht. Denn je eher man Fehler und Mängel behebt, desto besser. Man darf nicht vergessen, daß man sich ggf. irgendwann mal vor Gericht fragen lassen muss, wieso man den Mangel nicht schon eher gemeldet hat, wenn doch etwas offensichtlich schiefläuft. Daher würde ich immer zur Besonnenheit und Kommunikation raten. Viele Grüße, Peter M.
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| AW: Heizzähler dreht ohne das die Heizung eingeschaltet ist ..... Herr G. hat heute noch mal auf seinen Zähler geguckt. Seit dem 19.09. (vorgestern) hat sich die kw Anzeige um ca. 100 erhöht und die cm3 Anzeige um ca. 40 erhöht. Warmwasser wird nicht darüber bezogen, denkt Herr G. In der Küche, im Gastraum und auf der Personaltoilette ist jeweils ein Boiler für Warmwasergebrauch. Geht also über Strom. Die Kaffeemaschine hat auch einen eigenen Boiler und die Spülmaschinen (eine Haushaltsspülmaschine und eine Gläser Spülmaschine ) erhitzen das Wasser selbst, oder ??? Wo kann also der Fehler liegen ?????? |
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| AW: Heizzähler dreht ohne das die Heizung eingeschaltet ist ..... Herr G sollte sich mit dem Verpächter in Verbindung setzen und dies klären. Ganz so fiktiv scheint der Fall dann ja nicht zu sein, daher möchte ich nicht weiter auf die rechtl. Details eingehen.
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