Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Handwerkerrechnung bei Rohrbruch - wer muss Zahlung leisten?

Dies ist eine Diskussion zu Handwerkerrechnung bei Rohrbruch - wer muss Zahlung leisten? innerhalb des Forums Gewerberecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 25.04.2007, 14:01
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Apr 2007
Beiträge: 2
Keine Wertung, Verandabra hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Verandabra hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Verandabra hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Verandabra hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Verandabra hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Verandabra hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Verandabra hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Verandabra hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Verandabra hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Verandabra hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Question Handwerkerrechnung bei Rohrbruch - wer muss Zahlung leisten?

Hallo!

ich habe zwei Fragen:

1.) Kunde ruft Handwerker um einen Wasserrohrbruch zu beheben.
Handwerker behebt Schaden und stellt seine Rechnung.
--> Wer ist zur Zahlung verpflichtet? Der Kunde oder seine Versicherung?
M.E. doch der Kunde, da ihm gegenüber die Leistung erbracht wurde.
Wie er sich das Geld von der Versicherung wiederholt ist doch nicht des Handwerkers Sache.
--> Gibt es dazu einen Paragraphen?

2.) Selbiger Kunde (bzw. seine Versicherung) zahlt nun nicht und er wird gemahnt.
--> ab wann verjähren Handwerkerrechnungen gegenüber Kunden??
--> wie kann man die Zahlung des Kunden erwirken?
--> Gibt es dazu einen Paragraphen?

Vielen Dank!
Gruss,
Verandabra
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 25.04.2007, 14:13
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Bayern (i.d. Heimlichen Hauptstadt)
Beiträge: 7.197
94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)  
AW: Handwerkerrechnung bei Rohrbruch - wer muss Zahlung leisten?

Auftraggeber ist der Kunde, somit Rechnungsstellung an ihm -> Mahnung mit Fristsetzung -> Mahnbescheid -> Zahlungsbefehl -> Klage vor dem Amtgericht!

Besser: Mahnung mit letztmaliger Frist --> Gerichtsvollzieher sodann mit der Rechungseintreibung betrauen!
(dies ist billiger und meist wirkungsvoller)

Die versicherungstechnische Seite interessiert den Handwerker nicht! Derlei ist eine Sache vom AG!

Lg.

München
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 25.04.2007, 14:24
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Apr 2007
Beiträge: 2
Keine Wertung, Verandabra hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Verandabra hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Verandabra hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Verandabra hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Verandabra hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Verandabra hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Verandabra hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Verandabra hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Verandabra hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Verandabra hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Handwerkerrechnung bei Rohrbruch - wer muss Zahlung leisten?

Danke "Monaco di Bavaria"

ich würde dies gegenüber dem Kunden in der folgenden Mahnung gerne rechtlich begründen (daher meine Frage nach den Paragraphen) --> wirkt hoffentlich gut genug, dass wir uns den Gerichtsvollzieher sparen können...

Ausserdem läuft das Ganze schon eine Weile, sodass ich den Kunden auch gleich auf die Verjährung hinweisen möchte, da der Kunde sicher denkt, dass er eine Rechnung die knapp 1 Jahr alt ist, nicht mehr zu zahlen braucht...

Danke und greetings!
Verandabra
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 25.04.2007, 14:34
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Bayern (i.d. Heimlichen Hauptstadt)
Beiträge: 7.197
94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)  
AW: Handwerkerrechnung bei Rohrbruch - wer muss Zahlung leisten?

sende eine PN an mich!

Ps. Mahnung benötigt nur den Gegenwert der Leistung, keine §§§§§§§§§§

... genau, und eine eindeutige Haltung zum Eintreiben
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
RTL muss für Juroren von DSDS Künstlersozialabgabe leisten Nachrichten: Arbeitsrecht 02.10.2009 11:45
muß Versicherung Zahlung leisten? Versicherungsrecht 28.01.2008 12:06
Pressetermin: Was universitäre Bildung leisten kann und muss Nachrichten: Wissenschaft 12.12.2007 12:00
Muss ein Azubi überstunden leisten? Arbeitsrecht 05.06.2007 22:39
Handwerkerrechnung und Hausverwaltung, wer muss zahlen? Immobilienrecht 15.03.2007 18:42





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Gewerberecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN