Dies ist eine Diskussion zu Handwerkerrechnung bei Rohrbruch - wer muss Zahlung leisten? innerhalb des Forums Gewerberecht
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| ich habe zwei Fragen: 1.) Kunde ruft Handwerker um einen Wasserrohrbruch zu beheben. Handwerker behebt Schaden und stellt seine Rechnung. --> Wer ist zur Zahlung verpflichtet? Der Kunde oder seine Versicherung? M.E. doch der Kunde, da ihm gegenüber die Leistung erbracht wurde. Wie er sich das Geld von der Versicherung wiederholt ist doch nicht des Handwerkers Sache. --> Gibt es dazu einen Paragraphen? 2.) Selbiger Kunde (bzw. seine Versicherung) zahlt nun nicht und er wird gemahnt. --> ab wann verjähren Handwerkerrechnungen gegenüber Kunden?? --> wie kann man die Zahlung des Kunden erwirken? --> Gibt es dazu einen Paragraphen? Vielen Dank! Gruss, Verandabra |
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| AW: Handwerkerrechnung bei Rohrbruch - wer muss Zahlung leisten? Auftraggeber ist der Kunde, somit Rechnungsstellung an ihm -> Mahnung mit Fristsetzung -> Mahnbescheid -> Zahlungsbefehl -> Klage vor dem Amtgericht! Besser: Mahnung mit letztmaliger Frist --> Gerichtsvollzieher sodann mit der Rechungseintreibung betrauen! (dies ist billiger und meist wirkungsvoller )Die versicherungstechnische Seite interessiert den Handwerker nicht! Derlei ist eine Sache vom AG! Lg. München |
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| AW: Handwerkerrechnung bei Rohrbruch - wer muss Zahlung leisten? Danke "Monaco di Bavaria" ich würde dies gegenüber dem Kunden in der folgenden Mahnung gerne rechtlich begründen (daher meine Frage nach den Paragraphen) --> wirkt hoffentlich gut genug, dass wir uns den Gerichtsvollzieher sparen können... Ausserdem läuft das Ganze schon eine Weile, sodass ich den Kunden auch gleich auf die Verjährung hinweisen möchte, da der Kunde sicher denkt, dass er eine Rechnung die knapp 1 Jahr alt ist, nicht mehr zu zahlen braucht... Danke und greetings! Verandabra |
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| AW: Handwerkerrechnung bei Rohrbruch - wer muss Zahlung leisten? |
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