Dies ist eine Diskussion zu Haftung wegen Konzession innerhalb des Forums Gewerberecht
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| folgender fiktiver Fall beschäftigt mich und ich hoffe ihr wisst mehr als ich: Mal angenommen Person X erwirbt eine Konzession für eine Gaststätte, nun bekommt Person X ein gutes Jobangebot und nimmt dies auch an. Person Y kommt dazu und bietet Person X an die Gaststätte als Inhaber zu übernehmen und auch alle Verträge auf sich abzuschließen, die Konzession bleibt bei Person X und dieser wird auch monatlich dafür "entschädigt". Der Mietvertrag wurde auch erfolgreich auf Person Y überschrieben. In wie weit Haftet nun Person X für "irgendwas"? |
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| AW: Haftung wegen Konzession Die geschilderte KOnstellation dürfte einem "Strohmann-Verhältnis" entsprechen, da X mit dem Betrieb ja nichts mehr zu tun hat und Y alles regelt und alle Verträge unterzeichnet. Y benötigt daher eine KOnzession und hat das Gewerbe anzumelden. M.E. haftet X für gar nichts mehr, da ja Y alle Verträge übernommen hat. Die Erlaubnis ist ihm aber zu widerrufen, da ein Strohmannverhältnis vorliegt und Y müsste eine saftige Geldbuße bekommen, weil er keine Konzesion hat. Eine Betriebsschließung und ggf. ein GU-Verfahren könnte man in Erwägung ziehen. Gruß Jansiline |
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