Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Gutschein mit Verfallsdatum?

Dies ist eine Diskussion zu Gutschein mit Verfallsdatum? innerhalb des Forums Gewerberecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 25.04.2007, 15:03
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Apr 2007
Beiträge: 4
Keine Wertung, Naddel81 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Naddel81 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Naddel81 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Naddel81 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Naddel81 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Naddel81 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Naddel81 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Naddel81 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Naddel81 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Naddel81 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Gutschein mit Verfallsdatum?

Hallo liebe Community,

mich würde interessieren, ob Geschenkgutscheine (auf denen nur das Ausstellungsdatum vermerkt ist) generell eine begrenzte Haltbarkeit von 6 Monaten aufweisen.
Es soll verschiedene Urteile geben, die besagen, dass ein Verfall von bereits erbrachter Leistung (Zahlen von Geld) unzulässig ist.
Gibt es hier Grauzonen (beispielsweise, wenn ein Geschäftsführer zwischenzeitlich eine GmbH gegründet hat und diese nun Eigentümer des Ladens ist, der den Gutschein damals ausstellte?)?

Auf was kann man sich berufen, wenn man seine Forderung nach Rückgabe der erbrachten Leistung geltend machen will?


Vielen Dank im Voraus,

Nadine
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 25.04.2007, 15:23
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Bayern (i.d. Heimlichen Hauptstadt)
Beiträge: 7.197
94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)  
AW: Gutschein mit Verfallsdatum?

Oliver71 ---- hat da schon recht
Auszug:
"Wer in seinen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) von gesetzlichen Bestimmungen erheblich abweicht, riskiert damit, dass die Bestimmungen nicht mehr verwendet werden dürfen. Dies musste nun der Internetversandhändler Amazon.de erfahren, der auch Geschenkgutscheine zum Warenbezug bei ihm vertreibt und in seinen AGB regelt, dass diese generell 1 Jahr ab Ausstellungsdatum gültig sind und auch Restguthaben ab dem Verfallsdatum nicht mehr verwendet werden können.

Gegen diese Bestimmungen hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. eine so genannte Unterlassungsklage beim Landgericht München I eingereicht. Die auf derartige Verfahren spezialisierte 12. Zivilkammer des Landgerichts München I entschied über diese Klage mit Urteil vom 05.04.2007 und gab der Verbraucherzentrale Recht. Der Versandhändler darf nach dem Urteil diese Bedingungen gegenüber Verbrauchern nicht mehr verwenden und sich auch nicht mehr auf diese Klauseln berufen. Gegen die Entscheidung können allerdings noch Rechtsmittel eingelegt werden.

Das Gericht stellte zunächst fest, dass mit dem Verfall des Gutscheins bzw. des Restguthabens innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum von den gesetzlichen Bestimmungen zur Verjährung abgewichen wird. Nach den gesetzlichen Bestimmungen würde der Anspruch aus dem Gutschein nämlich erst nach drei Jahren verjähren.

Somit sehe ich alles mit Gelassenheit, Verbraucherrecht wird somit weiters gestärkt werden!

Lg.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Verfallsdatum unerwünscht Nachrichten: Wissenschaft 26.11.2009 15:00
Gutschein durch Gutschein erwerbbar? Verbraucherrecht 25.06.2009 12:31
Gutschein Handelsrecht 19.10.2008 21:48
Gutschein Verbraucherrecht 01.12.2007 16:50





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Gewerberecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN